Was fällt alles in den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein rein geldlicher Anspruch pflichtteilsberechtigter Personen (Kinder, Ehegatte, gegebenenfalls Eltern) in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses (Vermögen minus Verbindlichkeiten), zuzüglich innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod geleisteter Schenkungen (Pflichtteilsergänzung). Gegenstände aus dem Nachlass werden nur durch Vereinbarung oder Zwangsvollstreckung ausgegeben; ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände besteht grundsätzlich nicht.
Pflichtteilberechtigt sind gesetzliche Erben, die durch Testament oder Erbvertrag ganz oder teilweise enterbt wurden: in erster Linie Abkömmlinge, der Ehegatte und—wenn keine Abkömmlinge existieren—die Eltern. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; er richtet sich nach dem gesamten Nachlasswert zum Todeszeitpunkt. In die Berechnung fließen ein: Vermögenswerte des Nachlasses, abzgl. Nachlassschulden, sowie Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod (Pflichtteilsergänzung). Praktisches Beispiel: Überlebt ein Ehepartner und ein Kind den Erblasser, stünde dem Kind gesetzlich die Hälfte der Erbmasse zu; der Pflichtteil des enterbten Kindes beträgt folglich die Hälfte dieses gesetzlichen Anteils (also 1/4 der Nachlassmasse). Der Pflichtteilsberechtigte hat daneben Auskunfts- und Herausgabeansprüche und muss Fristen beachten (Ansprüche sind regelmäßig innerhalb von drei Jahren geltend zu machen, sobald Kenntnis besteht). Schulden und Anrechnungen mindern den Anspruch; konkrete Herausgabe einzelner Gegenstände erfolgt nur bei Vereinbarung oder gerichtlich durchsetzter Wertermittlung und Auszahlung.

Unsere Leistungen zum Pflichtteil

  • Prüfung der Anspruchsberechtigung und Ermittlung des gesetzlichen Erbteils.
  • Nachlassbewertung incl. Berücksichtigung von Schenkungen (Pflichtteilsergänzung) und Abzug von Verbindlichkeiten.
  • Fristwahrung und rechtliche Beratung zu Verjährung und Verwirkung.
  • Durchsetzung des Pflichtteils durch Forderungsanmeldung, Auskunftsersuchen, Vergleichsverhandlungen und, falls nötig, Klageführung.
  • Sicherungsmaßnahmen (z. B. Antrag auf einstweilige Maßnahmen, Konten-/Vermögenssicherung) zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen.
  • Vertrags- und Vergleichsgestaltung zur Regelung von Auszahlung, Übertragung konkreter Vermögenswerte oder Ratenzahlungen.

Wir erstellen detaillierte Berechnungen, fordern Auskünfte formell an, führen Verhandlungen mit Erben und vertreten Sie gerichtlich. Bei komplexen Nachlässen koordinieren wir Gutachter, Steuerberater und Nachlassverwalter, um Ihren Pflichtteilsanspruch schnell und durchsetzbar zu realisieren.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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