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Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen alle Einrichtungsgegenstände, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände, die dem gemeinsamen Leben der Ehepartner oder Lebensgemeinschaft dienen.
Zum Hausrat gehören sämtliche Gegenstände, die während des Zusammenlebens gemeinsam genutzt wurden – unabhängig davon, wem sie formell gehören. Dies umfasst Möbel, Haushaltsgeräte, Küchenutensilien, Unterhaltungselektronik, auch Fahrzeuge, wenn sie primär für den gemeinschaftlichen Alltag genutzt wurden. Nicht dazu zählen persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck oder Arbeitsmittel. Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich. Im Haushalt befinden sich eine Waschmaschine, ein Sofa, ein Fernseher, ein Auto und ein Gemälde aus dem Familienerbe eines Partners. Während Waschmaschine, Sofa, Fernseher und das gemeinsam genutzte Auto als Hausrat aufgeteilt werden, bleibt das Gemälde außen vor – es zählt zum persönlichen Vermögen. Die Aufteilung erfolgt im Regelfall nach Gebrauch und Bedarf, entweder einvernehmlich oder mithilfe eines gerichtlichen Antrags. Bei Uneinigkeit über Eigentumsverhältnisse oder Gebrauchsvorteile kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Unsere Unterstützung bei Hausrataufteilung

Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht begleitet Sie kompetent bei der Klärung und Aufteilung des Hausrats im Trennungsfall. Wir prüfen Ihre Ansprüche, vertreten Ihre Interessen und helfen, Konflikte zu vermeiden oder gerichtlich durchzusetzen.

  • Prüfung der Zugehörigkeit von Gegenständen zum Hausrat
  • Bewertung von Gegenständen und Dokumentation von Besitzverhältnissen
  • Außergerichtliche Einigung und Aufteilung
  • Beantragung und Vertretung im gerichtlichen Hausratsverfahren
  • Beratung zur Durchsetzung und Sicherung Ihrer Rechte

So sorgen wir für eine rechtssichere, faire und zügige Lösung im sensiblen Trennungskontext.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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