Was gehört zum Hausrat?
Unsere Unterstützung bei Hausrataufteilung
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht begleitet Sie kompetent bei der Klärung und Aufteilung des Hausrats im Trennungsfall. Wir prüfen Ihre Ansprüche, vertreten Ihre Interessen und helfen, Konflikte zu vermeiden oder gerichtlich durchzusetzen.
- Prüfung der Zugehörigkeit von Gegenständen zum Hausrat
- Bewertung von Gegenständen und Dokumentation von Besitzverhältnissen
- Außergerichtliche Einigung und Aufteilung
- Beantragung und Vertretung im gerichtlichen Hausratsverfahren
- Beratung zur Durchsetzung und Sicherung Ihrer Rechte
So sorgen wir für eine rechtssichere, faire und zügige Lösung im sensiblen Trennungskontext.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
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