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Was gilt als Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit zählt alles, was auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt oder für die Arbeit notwendig ist – dazu gehören auch vorbereitende Maßnahmen wie das Anziehen von Arbeitskleidung oder das Hochfahren des Computers.

Die Arbeitszeit beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer sich auf seine Arbeit vorbereitet oder notwendige Schritte unternimmt, um mit der Arbeit zu beginnen, bereits zur Arbeitszeit gehören kann.  

Bei einem Bürojob beginnt die Arbeitszeit beispielsweise mit dem Hinsetzen am Schreibtisch. Das Hochfahren des Computers zählt ebenfalls zur Arbeitszeit, da es eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit ist. In bestimmten Fällen können auch vorbereitende Tätigkeiten vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn zur Arbeitszeit gehören – etwa das Anlegen spezieller Arbeitskleidung, wenn dies für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.  

Die Arbeitszeit endet mit dem Abschluss der letzten arbeitsbezogenen Handlung. Sollte der Arbeitgeber verlangen, dass nach der eigentlichen Arbeit noch bestimmte Tätigkeiten erledigt werden (z. B. das Aufräumen eines Arbeitsplatzes oder das Dokumentieren von Arbeitsvorgängen), zählen diese ebenfalls zur Arbeitszeit. Auch nach der Arbeit können Tätigkeiten zur Arbeitszeit gehören – etwa, wenn nach starker Verschmutzung durch die Arbeit ein Waschen oder eine Reinigung notwendig ist, um den Arbeitsplatz oder sich selbst wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.  

Unsere Unterstützung im Bereich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgesetz

  • Rechtsberatung: Wir prüfen, ob Ihre Arbeitszeiten den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und etwaigen Tarifverträgen entsprechen.
  • Verhandlungen: Unterstützung bei Gesprächen mit Arbeitgebern hinsichtlich Überstundenregelungen und Ausgleichsansprüchen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Überstunden oder bei Verstößen gegen zulässige Höchstarbeitszeiten.
  • Präventive Lösungen: Beratung zu rechtssicheren Arbeitszeitmodellen und Verhandlung von individuell angepassten Vereinbarungen.

Gemeinsam sichern wir Ihre Rechte als Arbeitnehmer – transparent, effektiv und immer im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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