Was gilt als psychische Belastung durch den Arbeitgeber?

Psychische Belastungen durch den Arbeitgeber umfassen systematischen Druck, Mobbing, übermäßige Kontrolle, unangemessene Arbeitsanforderungen oder ständige Erreichbarkeit. Auch fehlende Wertschätzung oder eine toxische Unternehmenskultur können erhebliche psychische Auswirkungen haben.
Psychische Belastungen durch den Arbeitgeber können durch Dauerstress, Überlastung, Schikane oder mangelnde Unterstützung entstehen. Ein konkretes Beispiel wäre eine Arbeitnehmerin, die regelmäßig unerreichbare Ziele gesetzt bekommt, dabei von Vorgesetzten unter Druck gesetzt wird und Arbeitszeiten über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Zusätzlich wird sie vor Kollegen herabgewürdigt und mit negativen Konsequenzen bedroht, falls sie sich beschwert. Solche Umstände können zu Angststörungen, Burnout oder Depression führen. Rechtlich relevant werden sie, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Das Arbeitsrecht bietet Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, etwa durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine Beschwerde gemäß § 84 BetrVG oder sogar eine Schadensersatzklage in schweren Fällen.

Unsere Unterstützung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, die unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz leiden. Wir unterstützen Sie mit:

  • Rechtsberatung: Prüfung der Sachlage und Aufklärung über Ihre Rechte.
  • Beschwerdemanagement: Unterstützung bei offiziellen Beschwerden nach BetrVG.
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüchen.
  • Arbeitsrechtliche Schritte: Unterstützung bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen oder Aufhebungsverträgen.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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