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Was gilt bei Bildern von Kindern?

Bilder von Kindern dürfen nur mit Einwilligung aller sorgeberechtigten Elternteile veröffentlicht werden. Ohne diese ist die Veröffentlichung rechtswidrig. Zudem greift das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG und besonders das Kindeswohl.

Die Veröffentlichung von Kinderfotos erfordert zwingend die Einwilligung beider Sorgeberechtigter (§§ 22, 23 KUG i.V.m. § 1627 BGB). Ist nur ein Teil sorgeberechtigt, genügt dessen Zustimmung. Ein konkreter Fall: Ein Vater stellt Urlaubsfotos seines Kindes bei Instagram öffentlich ein. Die Mutter, ebenfalls sorgeberechtigt, wurde nicht gefragt und sieht die Persönlichkeitsrechte ihres Kindes verletzt. Sie kann in der Regel verlangen, dass die Bilder entfernt werden. Auch besteht die Gefahr wettbewerbs- oder datenschutzrechtlicher Verstöße, etwa bei kommerzieller Nutzung oder Upload in soziale Netze ohne geeignete Voreinstellungen. Besonders streng ist die Beurteilung auf Schulwebsites, Kita-Profilen oder durch Dritte (z. B. Fotografen) – auch hier bedarf es expliziter Einwilligung. Verstöße können Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen nach sich ziehen.

Unsere Leistungen beim Thema Kinderfotos im Internet

Wir beraten und vertreten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um die Veröffentlichung von Bildern minderjähriger Kinder.

  • Prüfung der Einwilligung: Wir prüfen, ob eine wirksame Zustimmung vorliegt bzw. notwendig ist – insbesondere bei Patchwork-Familien, geschiedenen Eltern oder Alleinerziehenden.
  • Rechtssichere Einwilligungserklärungen: Erstellung und Gestaltung rechtskonformer Einverständniserklärungen für Schulen, Kitas und Fotografen.
  • Reaktionsmaßnahmen: Unterstützung bei Entfernung rechtswidrig veröffentlichter Bilder (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Auskunftsansprüche).
  • Vertretung gegenüber Plattformen: Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Sozialen Netzwerken oder Hosting-Anbietern.
  • Aufklärung & Prävention: Schulungen für Bildungseinrichtungen zur rechtskonformen Nutzung von Kinderabbildungen im Netz.

Unsere Spezialisierung im Internetrecht sorgt dafür, dass die Rechte Ihres Kindes gewahrt bleiben und Sie rechtlich abgesichert handeln.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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