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Was gilt bei Cloud-Computing-Verträgen?

Cloud-Verträge erfordern klare Regelungen zu Datenverarbeitung, Verfügbarkeit, Datensicherheit und Haftung. Wesentlich sind Auftragsverarbeitung nach DSGVO und genaue Leistungsbeschreibungen.

Cloud-Computing-Verträge müssen wesentliche rechtliche Punkte abdecken: Datenschutz nach DSGVO, insbesondere Art. 28 für Auftragsverarbeitung sowie Regelungen zu Datensicherheit und Haftung bei Datenverlusten. Beispiel: Ein mittelständisches E-Commerce-Unternehmen nutzt ein ausländisches Cloud-CRM-System. Im Vertrag war unklar geregelt, wer bei einem Datenleck haftet. Ein Datenvorfall führte zur Abmahnung durch die Datenschutzbehörde. Eine rechtliche Prüfung hätte hier früher auf die Notwendigkeit eines AV-Vertrags, die Absicherung per Standardvertragsklauseln (bei Drittlandübermittlung) und eine präzise Regelung zur Datenverantwortlichkeit hingewiesen. Auch Backup-Verpflichtungen und Exit-Vereinbarungen (Datenrückgabe/-löschung) sind entscheidend. Fehlen diese Punkte, drohen Bußgelder oder operative Risiken.

Unsere Leistungen im Bereich Cloud-Computing-Verträge

Unsere Kanzlei berät gezielt Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Cloud-Computing-Verträgen. Wir kombinieren technische und juristische Expertise im Internetrecht, um Ihre Datensicherheit und Compliance zu gewährleisten.

  • Vertragsprüfung und -gestaltung: Erstellung und Optimierung von Cloud-Nutzungsverträgen, inklusive SLA, AV-Vertrag und Haftungsregelungen
  • Datenschutzkonforme Ausgestaltung: Prüfung nach DSGVO, inkl. Drittstaatenübermittlungen, Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessments
  • Risikobewertung & Beratung: Identifizierung von rechtlichen Schwachstellen bei bestehenden Lösungen
  • Sicherstellung von Exit-Strategien: Vertragsklauseln zur Datenrückgabe, -portabilität und sicheren Löschung

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Anbietern und unterstützen bei Vertragsverhandlungen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Stand: 16.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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Unterschreiben Sie nichts!

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  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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