Was gilt bei der Preiswerbung?
Preisangaben müssen vollständig, transparent und leicht erkennbar sein. Pflichtangaben wie Endpreis inkl. Umsatzsteuer und ggf. Versandkosten sind zwingend. Irreführende Rabatte sind in der Regel unzulässig.
Bei der Preiswerbung im Internet gilt die Preisangabenverordnung (PAngV). Unternehmen müssen den Endpreis angeben, also den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile – auch Versandkosten müssen genannt werden, falls sie zusätzlich anfallen. Unklare oder fehlende Angaben können abgemahnt werden. Ein typisches Problem tritt bei Streichpreisen auf. Wird z. B. ein Produkt für 49,99 € angeboten und daneben ein durchgestrichener Preis von 79,99 € gezeigt, muss klar erkennbar sein, worauf sich dieser Referenzpreis bezieht (z. B. ehemaliger Verkaufspreis oder UVP). Fehlt diese Erläuterung oder handelt es sich nicht um einen echten früheren Preis, liegt eine irreführende Werbung i. S. d. UWG vor. Beispiel: Ein Online-Shop bewirbt eine Smartwatch mit „statt 199 € nur 119 €“, hatte das Modell jedoch nie zuvor zu 199 € im Angebot. Dies führt regelmäßig zu Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände oder Konkurrenten. Zusätzlich gelten besondere Regeln, wenn Produkte nach Gewicht oder Volumen verkauft werden (§ 4 PAngV – Grundpreisangabe). Verstöße gegen Preiswerbungsregeln können kostenintensive Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder nach sich ziehen.
Unterstützung durch unsere Kanzlei bei Preiswerbung & Preisangaben
Unsere Kanzlei berät Unternehmen umfassend zur rechtssicheren Online-Preiswerbung. Wir helfen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie PAngV und UWG und schützen Sie so vor Abmahnungen und rechtlichen Risiken. Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung von Preisangaben und Preiswerbung auf gesetzliche Konformität (Endpreis, Grundpreis, Versandkostenangabe)
- Bewertung und Gestaltung von Rabattaktionen, Streichpreisen und Sonderangeboten
- Entwicklung rechtssicherer Text- und Gestaltungsvorlagen für Online-Shops, Newsletter und Werbemittel
- Beratung bei Abmahnungen: Prüfung der Berechtigung, Verteidigung und Abgabe modifizierter Unterlassungserklärungen
- Compliance-Beratung für internes Marketing & Produktmanagement
Durch unsere Spezialisierung im Internet- und Wettbewerbsrecht bieten wir praxisnahe Lösungen für E-Commerce-Anbieter, Plattformbetreiber und digitale Geschäftsmodelle. Kontaktieren Sie uns für eine Erstprüfung oder eine individuelle Beratung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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