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Was gilt für Beleidigungen im Internet?

Beleidigungen im Internet sind strafbar (§ 185 StGB). Täter können zivilrechtlich auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Plattformanbieter müssen rechtswidrige Inhalte nach Meldung meist löschen.

Beleidigungen im Internet fallen unter den Straftatbestand des § 185 StGB. Sie sind auch zivilrechtlich angreifbar. Ein Beispiel: Eine Person wurde in einem öffentlichen Facebook-Kommentar beleidigt. Der Betroffene kann Strafanzeige erstatten. Zusätzlich kann er gegen den Verfasser zivilrechtlich vorgehen, z. B. mittels Abmahnung und Unterlassungsklage. In solchen Fällen kann auch ein Schmerzensgeld gefordert werden. Sobald die Äußerung gemeldet wird, sind Plattformbetreiber wie Facebook verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu entfernen. Wichtig ist stets eine schnelle Beweissicherung (z. B. Screenshot mit URL und Zeitstempel).

Wie wir Sie bei Online-Beleidigungen unterstützen

  • Analyse der Äußerung auf straf- und zivilrechtliche Relevanz
  • Schnelle Beweissicherung & rechtssichere Dokumentation beleidigender Inhalte
  • Strafanzeige & Privatklage bei schweren Beleidigungen
  • Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schmerzensgeldforderungen
  • Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Plattformen
  • Beratung zur im Netz & zum Vorgehen bei wiederholtem Cybermobbing

Unsere erfahrene Kanzlei im Internetrecht setzt Ihre Ansprüche rechtlich fundiert und effizient durch – außergerichtlich und gerichtlich.

Stand: 01.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
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