Was ist Abschreibung (AfA)?
Abschreibung (AfA) bedeutet die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf die Nutzungsdauer. Die Höhe und Methode richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) ist ein steuerliches Verfahren, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Betriebsinventar oder Immobilien auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen. Beispielsweise kauft ein Unternehmen eine Maschine für 50.000 €. Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre. Jährlich können somit 5.000 € (50.000 €/10) als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Es gibt unterschiedliche Abschreibungsmethoden, z. B. lineare oder degressive AfA, und jeweils spezielle Regelungen etwa für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) oder im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen. Die korrekte Ermittlung und Dokumentation der AfA ist essenziell für die steuerliche Optimierung und zur Vermeidung von Fehlern bei Betriebsprüfungen.
Unsere Unterstützung bei Abschreibung & AfA
- Analyse Ihres Anlagevermögens und korrekte Zuordnung zu AfA-Kategorien
- Berechnung optimaler Abschreibungsbeträge und Wahl der steuerlich besten Methode
- Prüfung spezieller Abschreibungsfälle (z. B. GWG, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen)
- Erstellung und Pflege des steuerlichen Anlagenverzeichnisses
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden bei Rückfragen oder Betriebsprüfungen bezüglich AfA
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