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Was ist bei Gruppenfotos rechtlich relevant?

Bei Gruppenfotos ist das Recht am eigenen Bild entscheidend. Personen müssen grundsätzlich zustimmen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß § 23 KUG vor. Ohne Einwilligung drohen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.

Das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) schützt Personen davor, ohne ihre Zustimmung auf Fotos veröffentlicht zu werden. Bei Gruppenfotos hängt die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung davon ab, ob die abgebildeten Personen erkennbar und zentral erfasst sind. Eine Einwilligung ist notwendig, es sei denn, es greift eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG, z. B. bei Fotos von Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Personen lediglich Beiwerk sind. Fallbeispiel: Ein Unternehmen postet ein Mitarbeiterfoto von der Weihnachtsfeier auf Social Media. Mindestens zwei Mitarbeitende beschweren sich, da sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Obwohl die Feier öffentlich angekündigt war, waren die Personen klar erkennbar und nicht lediglich Beiwerk. Das Unternehmen handelt damit rechtswidrig und muss mit Abmahnungen, Löschungsverlangen oder sogar Schadensersatzforderungen rechnen. Zur Vermeidung solcher Risiken sollte vorab eine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden.

Rechtsberatung bei Gruppenfotos und Bildrechten

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der rechtssicheren Nutzung von Gruppenfotos:

  1. Prüfung geplanter Veröffentlichungen auf rechtliche Zulässigkeit gemäß KUG und DSGVO.
  2. Erstellung rechtssicherer Einwilligungserklärungen für Ihre Mitarbeiter, Kunden oder Teilnehmer.
  3. Risikobewertung und Beratung, wann Ausnahmetatbestände (§ 23 KUG) greifen.
  4. Vertretung bei Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen aufgrund unzulässiger Veröffentlichung.
  5. Individuelle Beratung für Agenturen, Unternehmen und Privatpersonen.
Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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