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Was ist bei Personen im Hintergrund zu beachten?

Personen im Hintergrund sind identifizierbar, wenn sie erkennbar abgebildet werden. In diesem Fall ist in der Regel ihre Einwilligung nach § 22 KUG erforderlich. Ohne Einwilligung drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Auch Personen, die bei medialen Inhalten wie Fotos oder Videos nur im Hintergrund erscheinen, fallen unter das Recht am eigenen Bild gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), sofern sie individuell erkennbar sind. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn ein Ausnahmetatbestand nach § 23 KUG vorliegt (z. B. Personen als Beiwerk neben einer Landschaft). Ein konkretes Fallbeispiel: Bei der Veröffentlichung eines TikTok-Videos vor einem Straßencafé war im Hintergrund deutlich ein Passant zu erkennen, der sich anschließend juristisch wehrte. Das Gericht entschied, dass keine Ausnahme nach § 23 KUG vorlag, da der Betroffene nicht lediglich als „Beiwerk“ galt. Der Plattformbetreiber und die Creatorin wurden zur Unterlassung und Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt. Problematisch sind dabei auch KI-basierte Gesichtserkennungstools, die selbst unscharf erkennbare Personen identifizieren können. Daher empfiehlt sich bei fremden, erkennbaren Personen im Hintergrund stets eine Unkenntlichmachung oder das Einholen einer ausdrücklichen Einwilligung.

So unterstützt unsere Kanzlei beim Umgang mit Personen im Hintergrund

  • Prüfung von Bild- und Videomaterial: Wir analysieren Aufnahmen im Hinblick auf erkennbar abgebildete Personen und mögliche Rechtsverstöße.
  • Rechtsberatung zu § 22 und § 23 KUG: Einschätzung, ob eine Einwilligung erforderlich ist oder ein Ausnahmetatbestand greift.
  • Rechtsdurchsetzung: Vertretung Ihrer Interessen bei Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen.
  • Gestaltung von Einwilligungserklärungen: Rechtssichere Vorlagen für Model Releases und Einwilligungen im Online-Umfeld.
  • Schulung & Compliance: Aufklärung von Teams und Influencern über Fotorechte, insbesondere im Kontext von Social Media & Plattforminhalten.
  1. Vermeidung von Abmahnungen bei Veröffentlichungen von Bildmaterial
  2. Absicherung gegen mögliche Schadensersatzansprüche
  3. Beratung bei der Erstellung datenschutzkonformer Inhalte
Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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