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Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer der Trennung von Ehegatten vor einer Scheidung. Es beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ehegatten keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führen und dient der Prüfung, ob die Ehe endgültig gescheitert ist.

Das Trennungsjahr ist ein zentrales Element des Scheidungsverfahrens in Deutschland (§ 1565 BGB). Vor Einreichung der Scheidung müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Dies bedeutet, dass sie keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr führen und getrennte Lebensbereiche haben – auch innerhalb derselben Wohnung. In diesem Fall spricht man von einer „Trennung von Tisch und Bett“. Dadurch können Ehegatten, die sich keine eigene Wohnung leisten können, unterstützt werden. Ziel ist es, den Partnern die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken und eine Versöhnung zu prüfen. Ein konkretes Beispiel: Frau B. und Herr B. trennen sich am 1. Mai 2023. Sie wohnen aus finanziellen Gründen weiterhin in der gemeinsamen Wohnung, nutzen jedoch getrennte Schlafzimmer, führen getrennte Haushaltskassen und nehmen keine Mahlzeiten mehr gemeinsam ein. Am 2. Mai 2024 kann Frau B. die Scheidung einreichen – vorausgesetzt, beide bestätigen die Trennung und dass keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht. Ohne Einhalten des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in außergewöhnlichen Härtefällen möglich (z. B. Gewalt in der Ehe).

So unterstützen wir Sie beim Trennungsjahr

Unsere Kanzlei begleitet Sie rechtssicher durch das Trennungsjahr und schafft klare Verhältnisse für die spätere Scheidung. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstberatung: Klärung der Voraussetzungen des Trennungsjahrs, was gilt als Trennung trotz gemeinsamer Wohnung
  • Rechtsdokumentation: Unterstützung bei der Erstellung schriftlicher Trennungsvereinbarungen oder Nachweise
  • Unterhaltsregelung: Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt
  • Strategische Planung: Vorbereitung auf die Scheidung, Vermögens- und Sorgerechtsfragen
  • Außergerichtliche Verhandlungen: Einvernehmliche Regelungen zu Wohnsituation, Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.a.

Mit klarer juristischer Begleitung minimieren wir Risiken und Konflikte während der Trennungszeit und sichern Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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