Was ist das Treuepflichtprinzip?
Das Treuepflichtprinzip verpflichtet Gesellschafter, auf die Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter Rücksicht zu nehmen. Eigene Interessen dürfen dem Gesellschaftszweck nicht entgegenstehen. Verstöße können Schadensersatzansprüche oder den Ausschluss zur Folge haben.
Das Treuepflichtprinzip verlangt von jedem Gesellschafter, seine Rechte und Möglichkeiten im Interesse der Gesellschaft und der übrigen Gesellschafter auszuüben. Dazu gehört, alles zu unterlassen, was dem Gesellschaftszweck schadet, und schädliches Verhalten wie Wettbewerbstätigkeiten zu vermeiden. Ein klassisches Beispiel: Ein Gesellschafter einer GmbH betreibt heimlich ein Konkurrenzunternehmen und nutzt dabei internes Wissen. Dies verstößt gegen die Treuepflicht, da er seine Stellung zu eigenem Vorteil und zum Nachteil der Gesellschaft verwendet. Die anderen Gesellschafter können Schadensersatz fordern oder auf Ausschluss des illoyalen Gesellschafters klagen. Die Treuepflicht umfasst neben dem Wettbewerbsverbot auch die Pflicht zur Information, Loyalität und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Leistungen bei Fragen zum Treuepflichtprinzip
- Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge auf Regelungen zur Treuepflicht.
- Beratung bei der Ausgestaltung und Abgrenzung von Treuepflichten in Gesellschaften.
- Vertretung bei Auseinandersetzungen um gesellschaftswidriges Verhalten (z.B. Wettbewerbstätigkeit eines Gesellschafters).
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Gesellschafterausschluss.
- Gestaltung und Anpassung von Verträgen, um Risiken aus Pflichtverletzungen zu minimieren.
Unsere Kanzlei sorgt für rechtssichere Lösungen und berät individuell zu allen Aspekten der Treuepflicht im Gesellschaftsrecht.
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