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Was ist das Wechselmodell?

Das Wechselmodell ist eine Form der Kinderbetreuung nach Trennung oder Scheidung, bei der das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt. Beide übernehmen dabei gleichermaßen Erziehungs- und Betreuungsverantwortung. Es erfordert enge Abstimmung und Kooperation.
Beim Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen, meist im Wochen- oder 14-Tage-Rhythmus. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der Lage und bereit sind, gleichwertig Verantwortung in Erziehung und Alltag zu übernehmen. Das Modell setzt eine gute Kommunikationsbasis und wohnortnahe Lebensverhältnisse voraus. Beispiel: Nach der Trennung einigen sich die Eltern Lisa und Markus darauf, dass ihr 8-jähriger Sohn Tim eine Woche bei der Mutter, die nächste Woche beim Vater lebt. Beide Elternteile wohnen 10 km voneinander entfernt, arbeiten in Teilzeit und stimmen sich zu Schule, Arztbesuchen und Freizeitaktivitäten eng ab. Der Unterhalt wird nicht wie im Residenzmodell pauschal gezahlt, sondern anteilig nach Einkommen und Betreuungszeit berechnet. Das Wechselmodell kann dem Kind Stabilität bieten, wenn beide Eltern kooperationsfähig sind. Rechtlich ist es keine automatische Lösung, sondern muss entweder einvernehmlich praktiziert oder gerichtlich angeordnet werden. Gerichte prüfen, ob das Modell dem Kindeswohl entspricht, was z.B. bei hochstrittigen Eltern problematisch sein kann.

Unsere Unterstützung beim Wechselmodell

Als Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht beraten und begleiten wir Eltern umfassend bei der Umsetzung oder Prüfung eines Wechselmodells. Wir setzen uns für eine rechtlich und praktisch tragfähige Lösung im Sinne Ihres Kindes ein.

  • Rechtsberatung: Beurteilung, ob das Wechselmodell in Ihrem Fall rechtlich und praktisch umsetzbar ist
  • Vertragsgestaltung: Erstellung einvernehmlicher Umgangs- oder Sorgerechtsvereinbarungen
  • Unterhaltsberechnung: Korrekte Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell unter Berücksichtigung des Einkommens und der Betreuungsanteile
  • Gerichtliche Vertretung: Begleitung in Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr des Modells
  • Mediation: Vermittlung bei Konflikten zur Förderung der Kommunikation zwischen den Eltern

Wir unterstützen Sie lösungsorientiert, individuell und stets im Interesse Ihres Kindes.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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