Was ist das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen?
Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Voraussetzung ist, dass der Darlehensgeber korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, kann das Widerrufsrecht länger bestehen.
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ermöglicht es Verbrauchern, ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355, § 495 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Darlehensnehmer alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen, insbesondere eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, erhalten hat. Wurde z.B. bei einem Immobilienkredit von 2015 die Widerrufsbelehrung unvollständig oder fehlerhaft erteilt, kann der Widerruf selbst Jahre später noch möglich sein ('Widerrufsjoker'). Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung: Der Verbraucher zahlt das Darlehen zurück, erhält aber meist gezahlte Zinsen teilweise oder vollständig erstattet und muss keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das ist besonders attraktiv bei alten Krediten mit hohen Zinssätzen, da durch den Widerruf ein günstigerer Anschlusskredit aufgenommen werden kann.
Wie wir Sie beim Widerrufsrecht unterstützen
Prüfung Ihres Darlehensvertrags: Wir analysieren Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung detailliert auf Fehler
Rechtsgutachten: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten und Erfolgschancen
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir übernehmen die außergerichtliche und – falls erforderlich – gerichtliche Vertretung gegenüber der Bank
Verhandlungen mit der Bank: Wir führen Gespräche zur optimalen Rückabwicklung und Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen, z.B. zu Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.