Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige, wenn sie im Testament nicht oder zu gering bedacht wurden. Anspruchsberechtigt sind Ehepartner, Kinder und unter Umständen Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil besteht in einer Geldforderung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der Pflichtteil dient dem Schutz enger Familienangehöriger vor vollständigem Enterben. Anspruchsberechtigt sind in der Regel der Ehegatte, leibliche oder adoptierte Kinder sowie, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird nicht in Form von Vermögensgegenständen, sondern als Geldanspruch gewährt. Beispiel: Ein Vater mit zwei Kindern setzt in seinem Testament nur ein Kind als Alleinerben ein und enterbt das andere. Letzteres kann nach dem Erbfall seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Hätte es gesetzlich 50 % des Nachlasses geerbt, stehen ihm 25 % als Pflichtteil in Geldform zu. Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von diesem Anspruch erlangt hat.
Bewertungsfragen (z. B. zum Immobilienwert) sowie Schenkungen des Erblassers spielen oft eine zentrale Rolle bei der Berechnung. Kommt es zu Streitigkeiten, kann eine genaue Wertermittlung durch Sachverständige notwendig sein. Auch Schenkungen des Erblassers bis zu zehn Jahre vor seinem Tod können den Pflichtteil beeinflussen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Unsere Leistungen bei Pflichtteilsansprüchen
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, insbesondere im Familienkonflikt.
- Prüfung der Anspruchshöhe anhand gesetzlicher Regelungen und individueller Erbkonstellationen
- Bewertung des Nachlasses unter Einbeziehung von Immobilien, Unternehmensanteilen und Schenkungen
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche inklusive Fristenüberwachung und Verhandlungen mit Miterben
- Verteidigung gegen ungerechtfertigte Pflichtteilsforderungen
- Beratung bei Testamentsgestaltung, um Pflichtteilsansprüche rechtssicher zu minimieren
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich mit Erfahrung, klarer Strategie und umfassendem Verständnis für familiäre Spannungen im Erbfall.
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