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Was ist der Unterschied zwischen Entstehung und Wirksamkeit einer Gesellschaft?

Die Entstehung einer Gesellschaft bezeichnet den rechtlichen Gründungsakt, oft durch Eintragung ins Register, während die Wirksamkeit die Fähigkeit der Gesellschaft beschreibt, im Rechtsverkehr eigenständig handeln zu können.

Entstehung einer Gesellschaft (z.B. einer GmbH) bedeutet, dass sie als juristische Person formal gegründet ist – meist durch Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG). Die Rechtsfähigkeit bzw. Entstehung einer GmbH setzt die Eintragung in das Handelsregister voraus; erst dann kann die GmbH als solche rechtsverbindlich am Rechtsverkehr teilnehmen. Beispiel: Gründen Gesellschafter eine GmbH und beantragen die Eintragung ins Handelsregister, so entsteht die Gesellschaft erst mit dessen Eintrag. Zwischen notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung entsteht die sogenannte GmbH in Gründung (GmbH i.G.) oder Vor-GmbH. Die volle Rechtsfähigkeit und die beschränkte Haftung (nur mit dem Gesellschaftsvermögen) erlangt die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister (§ 11 GmbHG).

Unsere Unterstützung bei Gründung und Wirksamwerden von Gesellschaften

  • Gründungsberatung: Wir erklären Schritt für Schritt den Ablauf von Gesellschaftsgründungen – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur notariellen Beurkundung.
  • Registereintragung: Vollständige Begleitung bei der Anmeldung zum Handelsregister, Überprüfung aller Formulare und Überwachung des Eintragungsprozesses.
  • Rechtsberatung zur Wirksamkeit: Klärung spezieller Fragen (z.B. notwendige Genehmigungen oder Wirkung von Vorgründungsmaßnahmen), Überprüfung der Rechtsfähigkeit und Abwicklung von Vertragsübernahmen nach Gründung.
  • Risikoreduzierung: Analyse und Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken in der Gründungsphase, rechtliche Absicherung aller Schritte.
  1. Individuelle, maßgeschneiderte Beratung für Ihr Gründungsvorhaben
  2. Effiziente Kommunikation mit Notaren und Behörden
  3. Schnelle Umsetzung zur rechtssicheren und wirksamen Gründung Ihrer Gesellschaft
Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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