Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und Testament?

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorliegt, und bestimmt nach klaren Regeln, wer erbt. Ein Testament ermöglicht es, abweichend davon individuell über die Erbverteilung zu entscheiden. Es hat Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.
Besteht kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB in Kraft: Ehepartner, Kinder und Verwandte erben in einer festgelegten Reihenfolge. Wer erbt, richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand. Ein Testament hingegen gibt dem Erblasser die Möglichkeit, individuell zu bestimmen, wer was erhält – unabhängig von der gesetzlichen Ordnung. Beispiel: Eine verwitwete Frau stirbt und hinterlässt zwei Kinder. Ohne Testament erben beide Kinder je zur Hälfte. Hätte sie jedoch in einem Testament verfügt, dass nur eines der Kinder das Haus erhält und das andere Geldvermögen, würde diese individuelle Aufteilung gelten. Ein Testament kann auch nicht-verwandte Personen oder Organisationen als Erben einsetzen. Ein Testament muss formal korrekt sein, z. B. handschriftlich mit Datum und Unterschrift. Fehlt diese Form, bleibt es unwirksam, und die gesetzliche Erbfolge greift dennoch. Bei komplexen Familienverhältnissen (z. B. Patchworkfamilien) führt eine fehlende Regelung oft zu Streit.

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Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht bietet qualifizierte Beratung und Gestaltung individueller erb- und familienrechtlicher Regelungen. Wir schaffen rechtssichere Lösungen zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten.

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Stand: 10.04.2025

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