Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt nach Familienstand und Verwandtschaft, wer ohne Testament erbt. Die gewillkürte Erbfolge ergibt sich aus Testament oder Erbvertrag, mit denen der Erblasser die Verteilung frei gestaltet; Pflichtteilsrechte bleiben jedoch bestehen.
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt (z. B. Abkömmlinge, Eltern, Geschwister, Großeltern). Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einem Testament oder Erbvertrag und erlaubt individuelle Verfügungen; ein Erbvertrag ist bindender und schwerer zu ändern als ein eigenhändiges Testament. Wichtige Schranken sind Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, die auch gegen ein verfügtes Alleinerben geltend gemacht werden können; der Pflichtteil bemisst sich am gesetzlichen Erbteil. Praktische Unterschiede betreffen auch Form und Anfechtungsmöglichkeiten: eigenhändiges Testament erfordert handschriftliche Form, Erbvertrag notariellen Vortrag. Beispiel: Frau M. stirbt und hinterlässt einen Ehemann und zwei Kinder. Ohne Testament erhält der Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft typischerweise die Hälfte und die Kinder je ein Viertel; setzt Frau M. dagegen im Testament das Haus einem Freund ein, können die Kinder dennoch ihren Pflichtteil (die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils) in Geld verlangen. Bei komplexem Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Patchwork-Familien entscheidet die Wahl der Erbfolgeform über Steuerlast, Durchsetzbarkeit und Konfliktrisiko.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Beratung zur Erbfolgeplanung: Analyse Ihrer Familien- und Vermögenssituation, Aufzeigen Vor‑ und Nachteile gesetzlicher vs. gewillkürter Erbfolge.
- Testaments- und Erbvertragsgestaltung: Entwurf und notarielle Beurkundung, Form- und Inhaltsprüfung.
- Pflichtteilsberatung und -durchsetzung: Berechnung, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
- Erbauseinandersetzung und -verwaltung: Vermögensaufstellung, Pflichtteilsberechnung, Vermächtniserfüllung.
- Prozessvertretung: Anfechtungen, Auskunfts- und Herausgabeansprüche, Erbauseinandersetzung vor Gericht.
Wir prüfen Ihre Situation verbindlich, erstellen rechtssichere Verfügungen und vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich. Kontaktieren Sie uns für eine kurzfristige Erstberatung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!