Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die Sie verursachen. Die Teilkasko zahlt bei Elementarereignissen und Drittstörungen (z. B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm/Hagel, Wildunfall), nicht aber für selbstverschuldete Unfälle. Die Vollkasko beinhaltet die Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen sowie Vandalismus.

Kernunterschiede: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Dritte; die Versicherung übernimmt Reparatur-, Heil- und Entschädigungskosten und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Teilkasko tritt bei unverschuldeten, nicht selbst herbeigeführten Schäden ein (z. B. Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Glasbruch, Haarwild-Kollision). Vollkasko schließt diese Fälle ein und ersetzt zusätzlich eigene Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen sowie Vandalismusschäden; sie ist bei Neuwagen oder Leasingverträgen oft vorgeschrieben. Wichtige Aspekte: Selbstbeteiligung, Schadenfreiheitsklasse, Zeitwert vs. Neupreisentschädigung, Anzeige- und Nachweispflichten sowie mögliche Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit. Konkretes Beispiel: Sie rutschen auf Eis und fahren gegen einen Baum — das ist ein selbstverschuldeter Kollisionsschaden; Ihre Haftpflicht zahlt nichts für Ihr Fahrzeug, die Teilkasko übernimmt in der Regel nicht, die Vollkasko begleicht die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung; steht jedoch ein Ast wegen Sturm auf dem Baum und bricht ab, greift alternativ die Teilkasko (Sturmschaden). Melden Sie jeden Schaden unverzüglich, dokumentieren Sie Beweise (Fotos, Zeug*innen, Polizeibericht bei Diebstahl) und prüfen Sie Ausschlussgründe wie grobe Fahrlässigkeit.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Mandanten bei allen rechtlichen Fragen rund um Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern.

  • Prüfung Ihrer Police auf Deckungsumfang, Ausschlüsse und Selbstbeteiligung sowie Beratung zur optimalen Versicherungskonstellation.
  • Sachverhaltsaufbereitung: Sichtung von Gutachten, Fotos, Reparatur- und Kostenvoranschlägen sowie Begleitung zu Gutachtern.
  • Schadensmeldung und Korrespondenz mit der Versicherung; Fristwahrung und Formulierung rechtssicherer Ansprüche.
  • Durchsetzung abgelehnter oder gekürzter Leistungen außergerichtlich und gerichtlich, inkl. Beweisbeschaffung und Gutachterbeauftragung.
  • Vertretung bei Rückgriffs-, Regress- oder Regressabwehrfällen (z. B. bei grober Fahrlässigkeit oder Mitverschulden Dritter).
  • Beratung bei Totalverlust, Wertermittlung (Wiederbeschaffungswert vs. Restwert) und Mietwagenansprüchen.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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