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Was ist der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?

Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund, bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft als eigene Rechtsperson. Gründung, Besteuerung und Buchführung unterscheiden sich erheblich.

Personengesellschaften, wie die GbR oder OHG, setzen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen voraus. Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich, unbeschränkt und meist gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Mindestkapital ist in der Regel nicht erforderlich. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sind juristische Personen; die Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Für die Gründung wird ein Mindeststammkapital (z.B. 25.000 € bei der GmbH) benötigt, und die Errichtung erfordert notarielle Beurkundungen und Eintragung ins Handelsregister. Ein Beispiel: Zwei Partner möchten gemeinsam ein Unternehmen gründen. Entscheiden sie sich für eine OHG, haften sie mit ihrem Privatvermögen, genießen aber geringere formale Anforderungen und flexible Gewinnverteilung. Gründen sie dagegen eine GmbH, schützt sie die Haftungsbeschränkung, allerdings entstehen höhere Gründungskosten und formale Pflichten – beispielsweise Bilanzierungspflicht, Offenlegung und Körperschaftsteuer.

Unsere Unterstützung bei Gesellschaftsgründungen

  • Individuelle Rechtsberatung zur Wahl der optimalen Gesellschaftsform (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) unter Berücksichtigung von Haftung, Steuer und Gründungskosten.
  • Begleitung bei der Gründungsplanung – vom Gesellschaftervertrag bis zum Handelsregistereintrag.
  • Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, inklusive Regelung von Haftung, Nachfolge und Gewinnverteilung.
  • Klärung steuerlicher Auswirkungen und Zusammenarbeit mit Steuerberatern.
  • Strukturierte, verlässliche Abwicklung aller notariellen und behördlichen Gründungsschritte.
Stand: 21.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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