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Was ist der Unterschied zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke?

Eine Wortmarke schützt das Zeichen als Wortfolge unabhängig von Schriftart, Farbe oder Gestaltung. Eine Wort-/Bildmarke schützt nur die konkrete Kombination aus Wort und grafischer Ausgestaltung (z. B. Logo, Typografie, Farbe).

Die Wortmarke erfasst ausschließlich den Wortlaut (z. B. „ALPENQUELL“) und wirkt gegen identische oder verwechslungsfähige Zeichen in jeder Darstellung. Sie ist daher strategisch besonders wertvoll, scheitert aber häufiger an fehlender Unterscheidungskraft oder einem beschreibenden Charakter. Die Wort-/Bildmarke schützt dagegen die konkrete grafische Gesamtgestaltung. Fallbeispiel: Ein Getränke-Startup möchte „FRISCHWASSER“ für Mineralwasser anmelden. Als Wortmarke wird die Anmeldung voraussichtlich zurückgewiesen, weil der Begriff den Inhalt beschreibt. Das Unternehmen entwickelt daraufhin ein prägnantes Logo mit eigenständiger Typografie und ikonischem Bergsymbol und meldet eine Wort-/Bildmarke an; diese kann in der Regel eintragungsfähig sein, weil die Grafik die Marke insgesamt unterscheidungskräftig macht. Konsequenz: Gegen einen Wettbewerber, der „Frischwasser“ in anderer Schrift ohne Bergsymbol verwendet, lässt sich aus der Wort-/Bildmarke oft nur begrenzt vorgehen.

Wie die Kanzlei bei Wortmarke und Wort-/Bildmarke unterstützt

  • Schutzstrategie: Auswahl der passenden Markenform (Wort, Wort-/Bild, ggf. Kombination), abgestimmt auf Geschäftsmodell, Wettbewerb und Budget.
  • Eintragungsrisiken: Prüfung von Unterscheidungskraft, beschreibenden Angaben und absoluten Schutzhindernissen; Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Eintragungsfähigkeit.
  • Recherche & Kollisionen: Ähnlichkeitsrecherche (Register/Domain/Firmen) und Risikobewertung zu älteren Rechten; Formulierung von Ausweich- oder Abgrenzungsoptionen.
  • Anmeldung: Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, Einreichung beim DPMA/EUIPO, Fristenkontrolle und Korrespondenz mit den Ämtern.
  • Amtliche Beanstandungen: Ausarbeitung von Stellungnahmen, Argumentation zur Schutzfähigkeit, Anpassung von Verzeichnissen oder Markenform.
  • Durchsetzung & Verteidigung: Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Abmahnungen/Abwehr, Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Schritte.
  • Portfolio-Management: Überwachung, Verlängerungen, Lizenzverträge und konsistente Markennutzung (Logo-Guidelines) zur Stärkung der Rechte.
Stand: 02.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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