Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist, beide Ehepartner in ihrer Altersvorsorge gleichzustellen. Er wird in der Regel automatisch vom Familiengericht durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren im Rahmen einer Scheidung. Dabei werden die während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenverträgen – hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dies betrifft Zeiträume vom Beginn bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Beispiel: Herr A war während der Ehe 20 Jahre als Angestellter tätig und erwarb Ansprüche von monatlich 1.200 € in der gesetzlichen Rentenversicherung. Frau B war freiberuflich tätig und konnte nur 400 € monatliche Rentenanwartschaften aufbauen. Beim Versorgungsausgleich wird dieser Unterschied ausgeglichen, sodass beide künftig 800 € monatlich erhalten (jeweils die Hälfte der Summe). Der Ausgleich erfolgt durch interne oder externe Teilung der Rentenkonten.
Ausgenommen vom Versorgungsausgleich sind Anwartschaften, die bereits vor der Ehe entstanden oder im Ehevertrag ausgeschlossen wurden. In Härtefällen oder bei sehr kurzer Ehedauer (unter 3 Jahren) kann der Versorgungsausgleich entfallen.
Wie unsere Kanzlei Sie beim Versorgungsausgleich unterstützt
Unsere erfahrene Familienrechtskanzlei begleitet Sie umfassend im Verfahren des Versorgungsausgleichs. Dabei bieten wir Ihnen:
Prüfung und Bewertung sämtlicher Altersvorsorgeansprüche (gesetzlich, betrieblich, privat)
Vertretung gegenüber dem Familiengericht zur Wahrung Ihrer Rechte und zur Vermeidung benachteiligender Regelungen
Verhandlung von Alternativlösungen wie dem Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehezeit oder einvernehmlichen Ausgleichszahlungen
Beratung bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen zum Versorgungsausgleich
Unterstützung bei komplexen Fällen, z.B. bei Anwartschaften im Ausland, Beamtenversorgung oder selbstständiger Tätigkeit
Ziel unserer Arbeit ist eine faire, transparente und zügige Abwicklung – stets mit Blick auf Ihre persönlichen und finanziellen Interessen.
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