Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist, beide Ehepartner in ihrer Altersvorsorge gleichzustellen. Er wird in der Regel automatisch vom Familiengericht durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren im Rahmen einer Scheidung. Dabei werden die während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenverträgen – hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Zeitraum für den Versorgungsausgleich beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Beispiel: Herr A war während der Ehe 20 Jahre als Angestellter tätig und erwarb Ansprüche von monatlich 1.200 € in der gesetzlichen Rentenversicherung. Frau B war freiberuflich tätig und konnte nur 400 € monatliche Rentenanwartschaften aufbauen. Beim Versorgungsausgleich wird dieser Unterschied ausgeglichen, sodass beide künftig 800 € monatlich erhalten (jeweils die Hälfte der Summe). Der Ausgleich erfolgt durch interne oder externe Teilung der Rentenkonten. Ausgenommen vom Versorgungsausgleich sind Anwartschaften, die bereits vor der Ehe entstanden oder im Ehevertrag ausgeschlossen wurden. In Härtefällen oder bei sehr kurzer Ehedauer (unter 3 Jahren) kann der Versorgungsausgleich entfallen.

Ist Ihre Ehe bereits im Ausland geschieden worden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein isoliertes Versorgungsausgleichsverfahren nachträglich noch nach deutschem Recht beantragt werden. Bespiel: Herr A und Frau B haben durch rechtskräftigen Beschluss in Griechenland geschieden. Herr A hat während der Ehe in Deutschland Rentenansprüche erworben. Griechenland kennt jedoch keinen Versorgungsausgleich. Obwohl die Scheidung im Ausland rechtskräftig ist, kann Frau B unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen deutschen Familiengericht einen isolierten Antrag auf Versorgungsausgleich nach deutschem Recht stellen. Durch den Versorgungsausgleich wird ihre zukünftige Rente verbessert.

Wie unsere Kanzlei Sie beim Versorgungsausgleich unterstützt

Unsere erfahrene Familienrechtskanzlei begleitet Sie umfassend im Verfahren des Versorgungsausgleichs. Dabei bieten wir Ihnen:

  • Prüfung und Bewertung sämtlicher Altersvorsorgeansprüche (gesetzlich, betrieblich, privat)
  • Vertretung gegenüber dem Familiengericht zur Wahrung Ihrer Rechte und zur Vermeidung benachteiligender Regelungen
  • Verhandlung von Alternativlösungen wie dem Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehezeit oder einvernehmlichen Ausgleichszahlungen
  • Beratung bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen zum Versorgungsausgleich
  • Unterstützung bei komplexen Fällen, z.B. bei Anwartschaften im Ausland, Beamtenversorgung, selbstständiger Tätigkeit oder bei isoliertem Antrag auf Versorgungsausgleich nach einer Scheidung im Ausland

Ziel unserer Arbeit ist eine faire, transparente und zügige Abwicklung – stets mit Blick auf Ihre persönlichen und finanziellen Interessen.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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