Was ist die Anfechtung der Vaterschaft?

Die Anfechtung der Vaterschaft ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem festgestellt werden kann, dass ein rechtlicher Vater nicht der biologische Vater eines Kindes ist.

Die Anfechtung der Vaterschaft dient der Korrektur der rechtlichen Vaterschaft, wenn diese biologisch nicht zutrifft. Anfechtungsberechtigt sind insbesondere gem. § 1600 BGB der rechtliche Vater, die Mutter, das Kind und unter bestimmten Voraussetzungen der mögliche biologische Vater. Die Frist zur Anfechtung beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anfechtungsberechtigte von Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b Abs. 1 BGB). Beispiel: Ein Mann erkennt ein Kind an, mit dessen Mutter er in einer Beziehung ist. Später erfährt er durch Zufall, dass sie während der Empfängniszeit auch mit einem anderen Mann verkehrte. Ein DNA-Test ergibt keine Vaterschaft. Er kann nun die Vaterschaft binnen zwei Jahren ab positiver Kenntnis anfechten. Zuständig ist das Familiengericht. Kommt es zur Anfechtung, wird im Verfahren mittels DNA-Gutachten die biologische Vaterschaft geklärt. Wird dem Antrag stattgegeben, endet die rechtliche Vaterschaft, inklusive aller Rechte und Pflichten wie Sorgerecht und Unterhalt. Wichtig: Eine Vaterschaft ist nur dann anfechtbar, wenn keine sozial-familiäre Bindung besteht – insbesondere bei Kindswohlschutz kann das Gericht die Anfechtung ablehnen.

Unsere Unterstützung bei der Anfechtung der Vaterschaft

Unsere Kanzlei berät und begleitet Mandanten umfassend im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung. Dabei vertreten wir rechtliche Väter, Mütter und auch Dritte mit Anfechtungsrecht (z. B. biologische Väter). Unser Vorgehen:

  1. Prüfung der Anfechtungsfrist und Anfechtungsberechtigung gemäß § 1600 BGB
  2. Rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten anhand der Sachlage
  3. Einleitung des gerichtlichen Anfechtungsverfahrens bei Familiengericht
  4. Begleitung bei DNA-Gutachten und Beweismittelführung
  5. Durchsetzung oder Abwehr der Anfechtung – auch zur Kindeswohlprüfung

Wir gewährleisten eine diskrete, zielgerichtete Vertretung und sorgen für rechtssichere Lösungen, besonders bei streitigen oder emotional belastenden Konstellationen.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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