Die Dreimonatseinrede ist ein Einwand des Erben, mit dem er die Befriedigung von Nachlassgläubigern bis zum Ablauf einer dreimonatigen Frist verweigern kann, damit zuerst gegen den Nachlass vorgegangen wird. Sie schützt das persönliche Vermögen des Erben vor sofortiger Inanspruchnahme und verschafft Zeit zur Bestandsaufnahme und Entscheidung (z. B. Ausschlagung, Nachlassverwaltung).
Die Dreimonatseinrede ermöglicht dem Erben, Gläubigeransprüche nicht sofort aus seinem Privatvermögen zu erfüllen, sondern die Gläubiger zunächst gegen den Nachlass treten zu lassen. Zweck ist die geordnete Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten: Der Erbe erhält Zeit, den Nachlass zu prüfen, eine Inventarisierung vorzunehmen und zu entscheiden, ob er die Erbschaft ausschlägt oder eine Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz prüft. Praktisch bedeutet das: verlangt ein Gläubiger Zahlung, kann der Erbe die Zahlung bis zum Ablauf der Drei-Monats-Frist verweigern und darauf bestehen, dass der Gläubiger seine Forderung zuerst aus den Nachlasswerten befriedigt. Ergibt sich, dass der Nachlass die Forderung nicht deckt, bleibt in der Regel die persönliche Haftung des Erben auf den Betrag beschränkt, der über den Nachlass hinausgeht beziehungsweise entfällt bei wirksamer Ausschlagung. Beispiel: Erbe A erfährt von einer Forderung über 50.000 €, stellt binnen kurzer Zeit eine Übersicht über Bankguthaben und Immobilien des Nachlasses auf und erklärt gegenüber dem Gläubiger die Dreimonatseinrede, um in Ruhe eine Ausschlagung oder Nachlassverwaltung zu prüfen, bevor er sein Privatvermögen einsetzt.
Unsere Leistungen bei der Dreimonatseinrede
Wir unterstützen Erben konkret und praxisorientiert bei allen Schritten rund um die Dreimonatseinrede:
- Prüfung der Forderung und rechtliche Bewertung der Einrede
- Formulierung und Fristsetzung gegenüber Gläubigern
- Erstellung der Nachlassübersicht, Vermögens- und Schuldenanalyse
- Beratung und Durchführung der Ausschlagung, Einleitung einer Nachlassverwaltung oder eines Antrags auf Nachlassinsolvenz
- Prozessvertretung bei Streit über Bestand und Durchsetzbarkeit von Forderungen
Wir übernehmen Fristwahrung, Kommunikation mit Gläubigern und Behörden sowie die gesamte prozessuale Vertretung, damit Ihre private Haftung minimiert und die Nachlassabwicklung sachgerecht geregelt wird.
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