Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse begrenzt bei Wiedervermietung von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten die zulässige Miethöhe auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit bestimmten Ausnahmen. Sie gilt nicht für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, um überhöhte Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu verhindern. Vermieter dürfen bei Abschluss neuer Mietverträge die Miete nur bis maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen, sofern die jeweilige Landesregierung das Gebiet entsprechend ausgewiesen hat (§ 556d BGB). Ausnahmen bestehen unter anderem bei Erstvermietung nach Neubau sowie nach umfassender Modernisierung. Ein praktisches Beispiel: Eine Wohnung in einem ausgewiesenen Gebiet hat laut Mietspiegel eine ortsübliche Vergleichsmiete von 10 €/m². Der Vermieter darf maximal 11 €/m² verlangen, sofern keine Ausnahme greift. Mieter, die eine unzulässig hohe Miete zahlen, können in der Regel den überschießenden Betrag künftig zurückfordern – allerdings erst nach Rüge gegenüber dem Vermieter. Die Einhaltung und Durchsetzbarkeit der Mietpreisbremse ist komplex, da zahlreiche Sonderregelungen, Ausnahmetatbestände und Nachweispflichten bestehen.
Unsere Unterstützung bei der Mietpreisbremse
- Prüfung der Miethöhe: Wir überprüfen für Mieter und Vermieter, ob die verlangte bzw. geforderte Miete der Mietpreisbremse entspricht.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Wir setzen Rückforderungs- und Anpassungsansprüche für Mieter durch oder vertreten Vermieter bei unberechtigten Forderungen.
- Rechtsberatung & Aufklärung: Wir klären Ihre Rechte und Pflichten, analysieren Mietverträge auf Ausnahmetatbestände und geben praxisnahe Empfehlungen zur rechtssicheren Vertragsgestaltung.
- Begleitung im Streitfall: Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich kompetent bei Auseinandersetzungen über die Miethöhe.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!