Was ist die Nachschusspflicht?
Die Nachschusspflicht verpflichtet Gesellschafter bestimmter Gesellschaftsformen, zusätzliches Kapital in die Gesellschaft einzubringen, wenn es erforderlich ist. Bei GmbH und UG besteht eine Nachschusspflicht nur, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich regelt.
Die Nachschusspflicht ist eine verpflichtende Nachzahlung von Gesellschaftern über die vereinbarte Stammeinlage hinaus, um Verluste auszugleichen. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist sie nur zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (§ 26 GmbHG). Beispiel: Eine GmbH mit vier Gesellschaftern und je 25% Beteiligung gerät in finanzielle Schieflage und kann ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen. Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Nachschussklausel bis zur doppelten Stammeinlage. Die Gesellschafter müssen nun pro Kopf zusätzliche Einlagen leisten, um die Gesellschaft zu retten. Liegt keine Regelung vor, können Gläubiger keine Nachschüsse fordern; lediglich die bestehende Einlagepflicht bleibt bestehen. Nachschussforderungen müssen sorgfältig und rechtssicher eingefordert werden. Problematisch kann die Haftung im Innenverhältnis unter den Gesellschaftern und die rechtliche Zulässigkeit und Höhe der Nachforderung sein. Typische Streitpunkte betreffen häufig die Anwendung und Auslegung der Nachschussklausel sowie den Schutz einzelner Gesellschafter.
Wie wir Sie zum Thema Nachschusspflicht unterstützen
- Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen auf Nachschusspflicht-Klauseln und deren rechtssichere Ausgestaltung
- Rechtsberatung zur Durchsetzbarkeit und Beschränkung von Nachschusspflichten
- Vertretung gegenüber Gesellschaftern sowie Abwehr unberechtigter Nachschussforderungen
- Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Mediation bei Meinungsverschiedenheiten
- Prozessführung bei Streitigkeiten um Nachschusspflicht und Haftungsfragen
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