Was ist die Rom-I-Verordnung?

Die Rom-I-Verordnung regelt innerhalb der EU, welches nationale Recht auf vertragliche Schuldverhältnisse mit grenzüberschreitendem Bezug anzuwenden ist.

Die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) bestimmt europaweit, welches Vertragsrecht auf zivil- und handelsrechtliche Schuldverhältnisse mit Auslandsbezug Anwendung findet. Dies ist essenziell, wenn Vertragspartner aus verschiedenen EU-Staaten beteiligt sind oder Leistungen über Ländergrenzen hinweg erbracht werden. Meist können die Parteien ihr anwendbares Recht frei wählen (Art. 3 Rom-I). Fehlt eine Rechtswahl, ordnet die Verordnung anhand bestimmter Kriterien das maßgebliche Recht zu.. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen schließt mit einer französischen Bank einen Kreditvertrag ohne Rechtswahlklausel. Nach Rom-I gilt grundsätzlich französisches Recht, weil die Bank als Kreditgeber ihren Sitz in Frankreich hat (Art. 4 Abs. 1 lit. b). Sonderregeln bestehen u.a. für Verbraucherverträge und Arbeitsverträge zum besonderen Schutz schwächerer Parteien.

Unsere Leistungen bei Fragen zur Rom-I-Verordnung

  • Rechtswahlberatung: Beratung zur optimalen Rechtswahl in grenzüberschreitenden Verträgen
  • Vertragsprüfung: Analyse bestehender Verträge auf die Anwendbarkeit der Rom-I-Verordnung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Vertretung und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte nach dem richtigen Sachrecht
  • Risikominimierung: Einschätzung und Vermeidung haftungs- und prozessualer Risiken durch gezielte Vertragsgestaltung
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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