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Was ist die Störerhaftung?

Die Störerhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung eines Dritten, der zwar nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung ist, aber durch sein Verhalten willentlich und kausal zur Verletzung beiträgt.

Die Störerhaftung ist ein zivilrechtliches Haftungskonzept, das dann greift, wenn jemand durch seine Handlung oder Unterlassung zur Verletzung geschützter Rechte beiträgt, ohne selbst Täter oder Teilnehmer der Tat zu sein. Besonders relevant war sie im Umfeld des WLAN-Haftungsrisikos. Die Diskussion um die WLAN-Störerhaftung war über Jahre ein zentrales Thema, da sie den Ausbau freier, öffentlicher WLAN-Netze massiv behinderte. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wurde die Störerhaftung gesetzlich abgeschafft. Die Störerhaftung ist begrenzt und erfordert die Verletzung zumutbarer Prüf- oder Handlungspflichten. Im Online-Bereich haftet ein Anschlussinhaber oft erst, wenn er von konkreten Rechtsverletzungen Kenntnis hat und trotz Handlungsfähigkeit untätig bleibt. Wichtig ist auch die Pflicht zur Prüfung und Entfernung von rechtsverletzenden Inhalten auf Plattformen, wenn diese Kenntnis davon erlangen.

Unsere Leistungen im Bereich Störerhaftung

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei allen Fragestellungen zur Störerhaftung – ob als Privatperson, WLAN-Betreiber oder Betreiber digitaler Dienste:

  1. Prüfung & Abwehr von Abmahnungen: Wir bewerten die Rechtslage und reagieren rechtssicher auf unberechtigte oder überzogene Ansprüche.
  2. Beratung zu WLAN-Sicherheit & Haftungsvermeidung: Wir zeigen, wie Sie Ihr Netzwerk so gestalten, dass eine Haftung ausgeschlossen werden kann.
  3. Unterstützung bei Betreiberpflichten: Plattformbetreiber beraten wir zu Prüfpflichten, Notice-and-Take-Down-Verfahren und proaktiven Schutzmaßnahmen.
  4. Verteidigung bei gerichtlichen Verfahren: Sollte es zur Klage kommen, vertreten wir Sie bundesweit effektiv vor Gericht.

Mit fundierter Kenntnis des Internetrechts und aktueller Rechtsprechung entwickeln wir individuell zugeschnittene Lösungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Störerhaftung.

Stand: 18.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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