Was ist die Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB?
Unsere Unterstützung bei Wohnungszuweisungen nach § 1361b BGB
Unsere Kanzlei bietet rechtssichere und durchsetzungsstarke Beratung und Vertretung bei der Wohnungszuweisung während der Trennung. Wir kümmern uns um:
- Prüfung der Voraussetzungen für eine Wohnungszuweisung, insbesondere im Hinblick auf Härtefälle (z. B. Gewalt, Kindeswohl).
- Antragstellung beim zuständigen Familiengericht – fristgerecht und mit stichhaltiger Begründung.
- Begleitung im gerichtlichen Verfahren, inklusive Beweisaufnahme (z. B. Zeugenaussagen, Atteste, Mietverträge).
- Koordination mit Polizei oder Opferschutz, falls notwendig.
- Strategieberatung für die Zeit nach der Trennung (z. B. Mietrecht, Eigentumsverhältnisse, Scheidungsfolgenvereinbarung).
Mit Erfahrung im Familienrecht sorgen wir für schnellen, möglichst konfliktarmen Wohnraumschutz – insbesondere bei Bedrohungslagen oder Streit um das Verbleiben in der Wohnung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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