Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Was ist die Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB?

Die Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB erlaubt es einem Ehepartner, die Ehewohnung per Gerichtsbeschluss zur alleinigen Nutzung zugewiesen zu bekommen, wenn er stärker auf sie angewiesen ist oder zur Abwendung unzumutbarer Härten, etwa bei Gewalt in der Beziehung.
§ 1361b BGB regelt die Zuweisung der Ehewohnung im Trennungsfall, wenn die Ehegatten sich nicht über die Nutzung einigen können. Ein Gericht kann einem Ehepartner die alleinige Nutzung vorläufig zuweisen, meist wenn eine unzumutbare Härte vorliegt – etwa wegen häuslicher Gewalt, psychischer Belastung oder wenn Kinder zu schützen sind. Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich, bleibt aber zunächst in der gemeinsamen Wohnung. Der Ehemann bedroht die Frau mehrfach. Sie stellt einen Antrag auf Wohnungszuweisung beim Familiengericht. Das Gericht weist ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu, da eine fortgesetzte gemeinsame Nutzung für sie unzumutbar wäre. Die Wohnungszuweisung wirkt nur für die Trennungszeit und bedeutet keine Änderung des Eigentums oder Mietverhältnisses. Entscheidend sind die Interessenabwägung, Kindeswohl und der . Nach rechtskräftiger Scheidung gilt § 1568a BGB für die endgültige Zuweisung.

Unsere Unterstützung bei Wohnungszuweisungen nach § 1361b BGB

Unsere Kanzlei bietet rechtssichere und durchsetzungsstarke Beratung und Vertretung bei der Wohnungszuweisung während der Trennung. Wir kümmern uns um:

  • Prüfung der Voraussetzungen für eine Wohnungszuweisung, insbesondere im Hinblick auf Härtefälle (z. B. Gewalt, Kindeswohl).
  • Antragstellung beim zuständigen Familiengericht – fristgerecht und mit stichhaltiger Begründung.
  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren, inklusive Beweisaufnahme (z. B. Zeugenaussagen, Atteste, Mietverträge).
  • Koordination mit Polizei oder Opferschutz, falls notwendig.
  • Strategieberatung für die Zeit nach der Trennung (z. B. Mietrecht, Eigentumsverhältnisse, Scheidungsfolgenvereinbarung).

Mit Erfahrung im Familienrecht sorgen wir für schnellen, möglichst konfliktarmen Wohnraumschutz – insbesondere bei Bedrohungslagen oder Streit um das Verbleiben in der Wohnung.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 6.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 1.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close