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Was ist Domain-Grabbing?

Domaingrabbing bezeichnet die strategische, oft missbräuchliche Registrierung zahlreicher Internet-Domainnamen mit dem Ziel, diese später gewinnbringend weiterzuverkaufen oder durch deren aktive Nutzung Besuchern den Eindruck zu vermitteln, dass es sich um Webseiten zu einem bestimmten Thema bzw. Begriff handelt, obwohl der Inhalt nur wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat.

Beim Domain-Grabbing registrieren Personen oder Unternehmen Domainnamen, meist bestehend aus bekannten Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen, ohne dazu berechtigt zu sein. Ziel ist häufig, diese Domains zu blockieren oder gewinnbringend zu verkaufen. Ein typisches Beispiel ist der Fall shell.de: Die Parteien haben um die für den Beklagten registrierte Internet-Adresse „shell.de“ gestritten. Aufgrund der überragenden Berühmtheit des Namens und der Marke "Shell" konnte davon ausgegangen werden, dass die Internet-Adresse "shell.de" die Homepage der Klägerin und nicht die einer unbekannten Person mit dem Familiennamen Shell anzeigt. Neben dem finanziellen Schaden kann auch die Reputation des betroffenen Unternehmens leiden, wenn Nutzer auf inoffizielle Seiten weitergeleitet werden. Domain-Grabbing ist zivilrechtlich durch das Markenrecht (§ 14 MarkenG), das Namensrecht (§ 12 BGB) und ggf. das Wettbewerbsrecht angreifbar. Eine schnelle rechtliche Reaktion ist entscheidend, da Domains weltweit registriert werden können und Streitigkeiten oft mit internationalen Komponenten verbunden sind.

Unsere Leistungen im Bereich Domain-Grabbing

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten umfassend bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Domain-Grabbing:

  • Rechtliche Prüfung: Wir analysieren, ob durch die Domainregistrierung Kennzeichenrechte, Markenrechte oder Namensrechte verletzt wurden.
  • Außergerichtliche Maßnahmen: Wir setzen Unterlassungs- und Freigabeansprüche gegenüber Domaininhabern durch und verhandeln ggf. Abtretungen.
  • Gerichtliches Vorgehen: Bei erfolgloser außergerichtlicher Klärung leiten wir Eilverfahren oder reguläre Zivilklagen ein – national und international.
  • Zusammenarbeit mit Registrierungsstellen: Wir beantragen über Schiedsverfahren die Übertragung strittiger Domains, z. B. nach der UDRP vor der WIPO.

Ihr Vorteil: Unsere Fachkompetenz im Internetrecht sowie Erfahrung in Domainstreitigkeiten sorgen für eine zielgerichtete Strategie mit effektiver Rechtsdurchsetzung.

Stand: 12.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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