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Was ist Eigenbedarf?

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter eine vermietete Wohnung für sich, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Er kann dafür das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen. Der konkrete Nutzungswunsch muss nachvollziehbar und rechtlich begründet sein.

Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund für Vermieter: Sie dürfen einem Mieter kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst, ihre Familienangehörigen oder Angehörige ihres Haushalts benötigen (§ 573 BGB). Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer und ernsthafter Nutzungswunsch, etwa ein Arbeitsplatzwechsel, Familienzuwachs oder Gesundheitsgründe. Ein typisches Fallbeispiel: Ein Vermieter kündigt einem Mieter, weil seine Tochter nach dem Studium in die Mietwohnung ziehen soll, da es in ihrem Jobumfeld keine vergleichbaren Alternativen gibt. Der Vermieter muss die Eigenbedarfssituation im Kündigungsschreiben genau darlegen und erklären, für wen und warum die Wohnung benötigt wird. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, falls sie unzumutbare Härten bedeutet (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit, fehlende Ersatzwohnung). Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Vermieter nur zum Schein kündigt oder kurz nach Auszug die Wohnung anderweitig vermietet bzw. verkauft. Eigenbedarfskündigungen werden häufig vor Gericht überprüft, weshalb sowohl Vermieter als auch Mieter ihre Rechte und Pflichten genau kennen sollten.

Wie wir im Bereich Eigenbedarf unterstützen

  • Prüfung der Eigenbedarfssituation: Wir bewerten, ob ein rechtlich anerkannter Grund vorliegt und unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung des Kündigungsschreibens.
  • Vertretung von Mietern: Wir prüfen die Begründung, Chancen für einen Widerspruch (Härtefälle) und machen ggf. Schadensersatzansprüche geltend.
  • Außergerichtliche Lösungen: Wir fördern Verhandlungen zur Verlängerung, zu Auszugsfristen oder zu Umzugshilfen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  • Prozessführung: Wir vertreten Ihre Interessen mit hoher Fachkompetenz im gerichtlichen Verfahren bei Streit um Eigenbedarfskündigungen.
Stand: 31.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
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Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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