Was ist ein eigenhändiges Testament?

Ein eigenhändiges Testament ist ein handschriftlich vom Erblasser vollständig eigenverfasstes Verfügungsschriftstück, das mit Datum und Unterschrift versehen sein muss. Es erfordert keine Zeugen oder notarielle Beurkundung, erfüllt aber strenge Formvorschriften; Fehler können zur Unwirksamkeit führen. Rücknahme, Änderung oder Vernichtung durch den Erblasser sind jederzeit möglich.
Das eigenhändige Testament (Holographisches Testament) ist die einfachste Form, eine letztwillige Verfügung zu treffen: Der gesamte Text muss vom Erblasser persönlich handschriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben sein; ein Datum ist entscheidend, um mehrere Testamente chronologisch zu werten. Vorteile sind Kostensparnis und schnelle Erstellung; Risiken liegen in Formfehlern, unklarer Wortwahl und Anfechtungen durch Pflichtteilsberechtigte. Beispiel: Frau M. schreibt handschriftlich „Mein Haus vermache ich meinem Sohn A., alles andere an Tochter B. 12.3.2020 Unterschrift“. Später findet man eine maschinell getippte, nicht unterschriebene Aufstellung aus 2019, die anderen Werten enthält — die handschriftliche Verfügung ist vorrangig, da die maschinelle Aufzeichnung keine eigenhändige Unterschrift aufweist. Weitere praktische Hinweise: klare Bezeichnungen von Erben und Vermächtnissen, eventuelle Nennung von Teilungsregeln, Regelungen für den Fall von Vorerben/Nacherben, und die Möglichkeit, das Testament amtlich beim Nachlassgericht oder einem Notar hinterlegen zu lassen, um Verlust und spätere Streitfragen zu vermeiden.

Unsere Leistungen rund um das eigenhändige Testament

Wir prüfen, formulieren und sichern Ihre Verfügung rechtssicher und streitvermeidend. Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • Formprüfung: Überprüfung vorhandener handschriftlicher Testamente auf Wirksamkeit und Vollständigkeit.
  • Textberatung und -formulierung: Vorschläge zur klaren, rechtssicheren Formulierung von Erbeinsetzungen, Vermächtnissen, Auflagen und Aufteilungsregeln.
  • Datums- und Signaturprüfung: Beratung zu Datumsangaben und Unterschriftsanforderungen sowie zu Folgen unvollständiger Angaben.
  • Hinterlegung: Unterstützung bei der amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht oder notarielle Hinterlegung zur Verlustabwendung.
  • Konfliktvermeidung: Gestaltung von Regelungen zur Pflichtteilsreduzierung, Teilungsanordnungen und Eventualbestimmungen, um Erbstreitigkeiten zu minimieren.
  • Durchsetzung und Verteidigung: Vertretung im Erbfall bei Anfechtung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir arbeiten praxisorientiert, dokumentieren Risiken und empfehlen, wann ein notarielles Testament oder Erbvertrag sinnvoller ist. Kontaktieren Sie uns für eine differenzierte Einzelfallprüfung und konkrete Formulierungsvorschläge.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 6 und 9.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.