Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das die Erben und deren Erbquoten nachweist. Er wird benötigt, wenn Dritte (z. B. Banken, Grundbuchamt) einen rechtsverbindlichen Nachweis über die Erben verlangen. Der Erbschein ersetzt nicht ein Testament, sondern bestätigt die Erbenstellung gerichtlich.
Der Erbschein ist ein öffentliches Glaubenszeugnis des Nachlassgerichts, das ausdrückt, wer Erbe des Verstorbenen ist und in welchem Umfang (Quoten). Antragsteller müssen übliche Nachweise beifügen, etwa Sterbeurkunde, Abstammungs- oder Eheurkunden sowie Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden; das Gericht prüft die Rechtslage und erteilt den Erbschein, sofern keine Zweifel oder Erbschaftsstreitigkeiten bestehen. In der Praxis verlangt etwa eine Bank oft einen Erbschein, bevor sie Konten freigibt; liegen jedoch ein notarielles Testament oder eine beglaubigte Abschrift vor, akzeptieren manche Stellen diese als Ersatz. Die Ausstellung kann je nach Komplexität und Gegenvorstellungen Wochen bis Monate dauern; Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und ggf. Anwaltshonoraren. Alternative Nachweise (z. B. notariell beglaubigte Testamentsextrakte) und die Möglichkeit, nur einen einzelnen oder gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, sind zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Beweiserhebungen möglich, wodurch sich das Verfahren verlängert.

Unsere Leistungen rund um den Erbschein

  • Prüfung Ihrer Unterlagen (Sterbeurkunde, Testamente, Urkunden) und Beratung zur Notwendigkeit eines Erbscheins.
  • Erstellung des vollständigen Erbscheinsantrags inkl. Begründung und Gebührenberechnung.
  • Einreichung beim Nachlassgericht und Vertretung in allen Verfahrensschritten.
  • Prozessvertretung bei Erbauslegungsstreitigkeiten oder Anfechtungen gegenüber Dritten.
  • Alternativlösungen prüfen (z. B. Vorlage notariell beglaubigter Testamentsabschriften) zur Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren.
  • Kostentransparenz: Einschätzung von Gerichtskosten und Anwaltshonorar, Angebot für Pauschal- oder Stundenhonorar.

So unterstützen wir konkret: Sie übermitteln uns die vorhandenen Dokumente; wir prüfen Anspruch und Risiko, fertigen den Antrag an, reichen ihn ein und übernehmen die Korrespondenz mit dem Nachlassgericht sowie ggfs. mit Banken oder dem Grundbuchamt, bis der Nachlass geregelt ist.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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