Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern, mit dem die Erbfolge oder einzelne Verfügungen über den Nachlass geregelt werden. Er muss in Deutschland notariell beurkundet werden und ist im Gegensatz zum einseitigen Testament grundsätzlich nur einvernehmlich änderbar. Er eignet sich besonders zur Unternehmensnachfolge oder zur rechtsverbindlichen Regelung von Pflichtteilsverzichten.

Ein Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, in dem die Parteien verbindliche Verfügungen für den Todesfall treffen (z. B. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen, Vor‑/Nacherbschaften). Wesentlich ist die Form: der Vertrag muss notariell beurkundet sein; für vermögenswirksame Überschreibungen (Grundstück, GmbH‑Anteile) sind zudem gesonderte Eintragungen oder gesellschaftsrechtliche Schritte erforderlich. Im Unterschied zum Testament bindet der Erbvertrag beide Parteien langfristig und schränkt die einseitige Änderung ein; eine Aufhebung ist nur mit Zustimmung aller Vertragspartner oder bei Vorliegen gesetzlicher Gründe möglich. Praktisches Beispiel: Ehepaar Müller besitzt eine GmbH; zur geordneten Nachfolge schließen sie mit ihrem Sohn einen Erbvertrag, in dem der Sohn als Erbe der Geschäftsanteile eingesetzt und ein Verkauf unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen wird. Dadurch wird die Unternehmensnachfolge rechtsverbindlich gesichert, Nachfolgeregelungen für Handelsregister und Gesellschaftsverträge vorbereitet und spätere Erbstreitigkeiten reduziert. Risiken sind eingeschränkte Flexibilität und mögliche Pflichtteilsansprüche Dritter, die zuvor zu prüfen sind.

Leistungen der Kanzlei

  1. Beratung: Prüfung Zielsetzung, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen sowie Risiken (z. B. Pflichtteil, dingliche Folgen).
  2. Gestaltung: Entwurf passgenauer Erbverträge (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Vor‑/Nacherbschaft, Pflichtteilsverzicht).
  3. Notarvorbereitung: Formulierung für die notarielle Beurkundung, Terminbegleitung und Abstimmung mit dem Notar.
  4. Unternehmensnachfolge: Koordination mit Steuerberatern, Bewertung von Gesellschaftsanteilen, Einbindung von Gesellschaftsverträgen und Handelsregistereintragungen.
  5. Durchsetzung und Verteidigung: Vertretung bei Anfechtungen, Pflichtteilsstreitigkeiten und bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche nach Eintritt des Erbfalls.
  6. Praktische Abwicklung: Unterstützung bei Grundbucheintrag, Abwicklung von Vermächtnissen, Erstellung von Teilungsplänen und Beratung zur Testamentsvollstreckung.
Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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