Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinschaftlich verfasstes und unterschriebenes Testament, das den letzten Willen beider enthält. Typisch ist das Berliner Testament, in dem der Überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt und zugleich bestimmt wird, dass nach dem Tode des Letztversterbenden der gesamte Nachlass an einen Dritten (meist die gemeinsamen Kinder) fallen soll (§ 2269 BGB). Änderungen oder Widerrufe sind nach dem Tod eines Partners rechtlich streng eingeschränkt.

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine einheitliche letztwillige Verfügung, die zwei Personen gemeinsam errichten und unterschreiben; es regelt die Erbfolge für beide gemeinsam. Charakteristisch sind gegenseitige Verfügungsgestaltungen und oft eine Bindungswirkung: Vereinbarungen, die den Widerruf ausschließen oder einschränken, binden den Überlebenden gegenüber dem Nachlass des zuerst Verstorbenen. Praktische Folge: Kinder können bereits gegenüber dem überlebenden Ehegatten Pflichtteilsansprüche geltend machen, wenn sie durch die Verfügung zunächst enterbt wurden. Beispiel: Ehepaar Anna und Bernd setzt sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmt die zwei Kinder als Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden. Nach Annas Tod wird Bernd Alleinerbe, kann aber wegen einer vereinbarten Nichtwiderrufsklausel die Schlusserbeneinsetzung der Kinder nicht einfach ändern; die Kinder können zudem sofort ihren Pflichtteil gegenüber Bernd geltend machen. Zur Vermeidung unerwünschter Nachteile empfiehlt sich notarielle Beratung: Regelungen zu Vor- und Nacherbschaft, Pflichtteilsfreistellung, Auflage oder Vermächtnis schaffen Flexibilität und Rechtssicherheit.

Leistungen

  • Beratung zur Vor- und Nachteile verschiedener gemeinschaftlicher Testamentsgestaltungen (z. B. Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft).
  • Entwurf & Formulierung individueller Testamentstexte inklusive eindeutiger Widerrufs- und Bindungsklauseln.
  • Notarielle Zusammenarbeit und Terminvereinbarung für Beurkundungen oder sicherheitsrelevante Begleitungen.
  • Pflichtteilsanalyse und Gestaltungsvorschläge zur Minimierung von Pflichtteilsrisiken (z. B. Vermächtnisse, Ausgleichsklauseln).
  • Prüfung bereits bestehender Testamente und Vorschläge für rechtssichere Änderungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen oder Pflichtteilsprozessen gegenüber Erben und Behörden.

Wir übernehmen die rechtliche Prüfung, entwerfen rechtskonforme Formulierungen und führen Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung, damit Ihre Nachlassregelung verbindlich und durchsetzbar ist.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 3 plus 6.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.