Ein Indossament ist die schriftliche Übertragungserklärung auf der Rückseite eines Orderpapiers, meist eines Wechsels oder Schecks, mit der Rechte am Papier auf einen neuen Inhaber übertragen werden.
Das Indossament ist ein zentrales Instrument im Wechsel- und Scheckrecht. Es dient dazu, das Recht aus dem jeweiligen Orderpapier durch eine schriftliche Erklärung auf der Rückseite (oder auf einem Anhang) auf eine andere Person zu übertragen. Der Indossant (bisheriger Inhaber) weist mittels Unterschrift und ggf. Namensnennung des neuen Berechtigten (Indossatar) die Übertragung nach. Das Indossament kann entweder blanko (ohne Namensnennung) erfolgen, was den Scheck zur Inhaberpapiereigenschaft macht, oder voll (mit Angabe des neuen Inhabers). Beispiel: Herr A erhält einen Scheck, setzt auf die Rückseite „Zahlbar an Frau B“, unterschreibt und überreicht den Scheck an Frau B. Damit wird Frau B zur neuen Rechtsinhaberin und kann den Scheck selbst weiter indossieren oder einlösen. Ein korrektes Indossament ist Voraussetzung für eine wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Papier, erleichtert den Forderungstransfer und erhöht dessen Verkehrsfähigkeit.
Unsere Leistungen beim Thema Indossament
Prüfung der Wirksamkeit und Form von Indossamenten auf Schecks, Wechseln und anderen Orderpapieren.
Beratung bei der rechtlich sicheren Übertragung von Forderungsrechten durch Indossament.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus indossierten Papieren, auch im Streitfall.
Begleitung bei der Einziehung oder Weiterindossierung in komplexen Geschäftsbeziehungen.
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