Ein Kontokorrentkredit ist eine von der Bank eingeräumte flexible Kreditlinie auf einem Girokonto, die es dem Kontoinhaber ermöglicht, das Konto bis zu einem vereinbarten Limit zu überziehen und so kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken.
Ein Kontokorrentkredit ist ein Kreditrahmen, den eine Bank für ein laufendes Geschäftskonto (Girokonto) gewährt. Er dient dazu, kurzfristige Liquiditätsschwankungen zu überbrücken. Statt jedes Mal einen separaten Kredit zu beantragen, können Unternehmen oder Selbstständige ihr Konto bis zu einem vereinbarten Kreditlimit (Kreditlinie) überziehen. Die Bank berechnet Zinsen nur auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag und für den Zeitraum der Nutzung. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat monatliche Einnahmen- und Ausgabeschwankungen. Zum Monatsanfang werden Gehälter und Material bezahlt, aber Kundenzahlungen gehen oft erst später ein. Durch den Kontokorrentkredit kann der Betrieb vorübergehend ins Minus gehen, ohne Zahlungsengpässe befürchten zu müssen. Wichtig: Überschreitungen des Limits oder dauerhaft hohe Beanspruchung führen häufig zu erhöhten Zinsen und können Probleme bei der Kreditwürdigkeit nach sich ziehen. Die Rückzahlung erfolgt flexibel durch laufende Kontoeinzahlungen.
Unsere Leistungen rund um den Kontokorrentkredit
Vertragsprüfung: Gründliche Prüfung der Kreditverträge auf versteckte Kosten, Zinsklauseln und unzulässige Klauseln.
Verhandlung mit Banken: Vertretung bei Nachverhandlungen zu Kreditrahmen, Zinssätzen oder Kündigungen.
Schutz bei Kündigung: Unterstützung im Falle der plötzlichen Kreditkündigung und Einleitung rechtlicher Schritte gegen unzulässige Bankmaßnahmen.
Beratung zur Umschuldung: Entwicklung alternativer Finanzierungslösungen bei auslaufendem oder gekündigtem Kontokorrentkredit.
Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen: Geltendmachung von Rückzahlungen zu viel gezahlter Zinsen oder unzulässiger Gebühren.
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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.