Was ist ein Kreditinstitut im Sinne des KWG?
Unsere Unterstützung bei Fragen zum Begriff Kreditinstitut nach KWG
- Rechtsberatung und Einordnung: Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter den Kreditinstitutsbegriff des KWG fällt, und analysieren die daraus resultierenden rechtlichen Pflichten.
- Erlaubnisverfahren: Wir begleiten Sie bei der Beantragung einer Erlaubnis nach § 32 KWG und erstellen die nötigen Antragsunterlagen.
- Compliance: Wir unterstützen bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Strukturen gemäß den KWG-Vorgaben, inklusive Geldwäscheprävention und Meldewesen.
- Vertretung gegenüber BaFin: Wir übernehmen die Korrespondenz und Abwicklung sämtlicher Verfahren mit der Aufsichtsbehörde.
- Abwehr aufsichtsrechtlicher Maßnahmen: Bei drohenden Sanktionen oder Untersagungen vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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