Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen mit Werten, Belegen und Aufbewahrungsorten. Es dient der Information von Erben, Gläubigern, Gericht und Finanzamt sowie der Grundlage für Haftung und Besteuerung.
Ein Nachlassverzeichnis listet systematisch alle Aktiva (z. B. Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen, Hausrat) und Passiva (z. B. Kredite, Nachlassverbindlichkeiten, Beerdigungskosten) eines Verstorbenen, ergänzt durch konkrete Belege, Werteangaben, Fundorte und gegebenenfalls Schätzwerte. Es erleichtert die Prüfung, ob Erben die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung übernehmen, und ist oft Voraussetzung bei Banken, dem Finanzamt (Erbschaftsteuer) und Gerichten. Beispiel: Herr M. verstirbt; das Verzeichnis weist ein Haus (Grundbuchauszug, Verkehrswert 250.000 €), zwei Konten (Saldo insgesamt 12.400 € mit Kontoauszügen), eine ausstehende Hypothek (Restschuld 90.000 €) und eine gutachterlich bewertete Antiquität (5.500 €) aus; damit kann die Erbengemeinschaft entscheiden, ob sie annimmt und die Gläubiger/Wertermittlungen prüft. Fehlerhafte oder unvollständige Listen können Haftungsrisiken für Erben schaffen; daher sind akkurate Recherchen (Grundbuchauszüge, Versicherungsnachweise, Kontoabfragen, Gutachten) und Dokumentation erforderlich.

Leistungen unserer Kanzlei

Wir unterstützen Sie praxisnah beim Erstellen und Prüfen des Nachlassverzeichnisses, vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Banken und Gläubigern und minimieren Haftungs- und Steuerrisiken. Konkrete Leistungen:

  • Erstberatung: Analyse der Erbfolge, Klärung der Annahmeart (Annahme, Ausschlagung, Annahme unter Inventar).
  • Beschaffung von Unterlagen: Einholung von Grundbuchauszügen, Kontoauszügen, Versicherungs-, Fahrzeug- und Wertpapiernachweisen.
  • Erstellung des Verzeichnisses: Systematische Aufstellung von Aktiva/Passiva, Zuschreibung von Werten, Kennzeichnung unsicherer Posten und Belegverzeichnis.
  • Bewertung & Gutachterkoordination: Einschaltung von Sachverständigen für Immobilien, Kunst oder Sammlungen.
  • Verhandlungs- und Vertretungsleistungen: Korrespondenz mit Banken, Gläubigern, dem Finanzamt und Vertretung vor Gericht (z. B. Nachlassverwaltung, Erbscheinverfahren).
  • Steuerliche Beratung: Vorbereitung der Erbschaftssteuererklärung und Optimierung unter Beachtung gesetzlicher Fristen.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung oder einzelne Module nach Bedarf, dokumentieren alle Schritte und liefern ein verwertbares, gerichts- und behördentaugliches Verzeichnis.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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