Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Leistungen unserer Kanzlei
Wir unterstützen Sie praxisnah beim Erstellen und Prüfen des Nachlassverzeichnisses, vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Banken und Gläubigern und minimieren Haftungs- und Steuerrisiken. Konkrete Leistungen:
- Erstberatung: Analyse der Erbfolge, Klärung der Annahmeart (Annahme, Ausschlagung, Annahme unter Inventar).
- Beschaffung von Unterlagen: Einholung von Grundbuchauszügen, Kontoauszügen, Versicherungs-, Fahrzeug- und Wertpapiernachweisen.
- Erstellung des Verzeichnisses: Systematische Aufstellung von Aktiva/Passiva, Zuschreibung von Werten, Kennzeichnung unsicherer Posten und Belegverzeichnis.
- Bewertung & Gutachterkoordination: Einschaltung von Sachverständigen für Immobilien, Kunst oder Sammlungen.
- Verhandlungs- und Vertretungsleistungen: Korrespondenz mit Banken, Gläubigern, dem Finanzamt und Vertretung vor Gericht (z. B. Nachlassverwaltung, Erbscheinverfahren).
- Steuerliche Beratung: Vorbereitung der Erbschaftssteuererklärung und Optimierung unter Beachtung gesetzlicher Fristen.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung oder einzelne Module nach Bedarf, dokumentieren alle Schritte und liefern ein verwertbares, gerichts- und behördentaugliches Verzeichnis.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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