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Was ist ein Notwegerecht?

Ein Notwegerecht erlaubt Eigentümern eines Grundstücks, das keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, die Nutzung eines Nachbargrundstücks zur Erschließung ihres eigenen Grundstücks. Dieses Recht wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 917 BGB) geregelt und kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Der betroffene Eigentümer muss dem Nachbarn in der Regel eine angemessene Entschädigung zahlen.

Ein Notwegerecht (§ 917 BGB) betrifft Grundstücke, die keinen ausreichenden Zugang zu öffentlichen Wegen haben. In solchen Fällen kann der Eigentümer verlangen, über das Grundstück eines Nachbarn einen Weg zu benutzen, um selbst zu seinem Grundstück zu gelangen. Beispiel: Grundstück A liegt hinter Grundstück B und hat keine direkte Verbindung zur Straße. Der Eigentümer von A darf dann ggf. einen Weg über B nutzen, um sein Haus zu erreichen, wenn kein anderer Zugang möglich ist. Der Umfang des Wegerechts richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf (z. B. Fußweg, Fahrweg für Fahrzeuge) und muss so wenig wie möglich in die Rechte des Nachbarn eingreifen. Für die Nutzung ist meist eine Entschädigung an den Nachbarn zu zahlen. Die genaue Ausgestaltung, Streckenführung und Höhe der Entschädigung werden häufig gerichtlich geklärt, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Das Notwegerecht bleibt bis zur Beseitigung der Zugangsnot bestehen.

Unsere Unterstützung beim Notwegerecht

  • Prüfung der Voraussetzungen: Wir analysieren, ob ein Notwegerecht besteht und welche Wege in Frage kommen.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir vertreten Sie rechtlich beim Durchsetzen oder Abwehren eines Notwegerechts, auch vor Gericht.
  • Vertragsgestaltung: Wir gestalten und prüfen Vereinbarungen zur Nutzung und Entschädigung.
  • Mediation: Wir vermitteln bei Konflikten mit Nachbarn zur außergerichtlichen Klärung und Vermeidung kostspieliger Prozesse.
Stand: 16.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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