Was ist ein öffentliches Testament?

Ein öffentliches Testament ist ein notariell beurkundetes Testament, bei dem der Erblasser seine letztwillige Verfügung vor einem Notar erklärt, der sie schriftlich festhält und beurkundet. Es bietet erhöhte Form- und Beweissicherheit, wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt und ist schwerer anfechtbar als ein privatschriftliches Testament.
Ein öffentliches (notarielles) Testament entsteht dadurch, dass der Erblasser seine Verfügung persönlich vor einem Notar erklärt; der Notar fertigt die Urkunde, beurkundet die Erklärung und bewahrt die Niederschrift. Das Dokument wird beim Zentralen Testamentsregister registriert, wodurch das Nachlassgericht und berechtigte Personen nach dem Todesfall schnell Kenntnis erhalten. Vorteile sind rechtliche Klarheit, professioneller Formschutz sowie notarielle Beratung zu Pflichtteilsansprüchen, Erbschaftsteuer und internationalen Konflikten; Änderungen erfordern in der Regel eine erneute notarielle Beurkundung oder klare Widerrufshandlungen. Beispiel: Ein 67-jähriger Unternehmer mit zwei Kindern aus verschiedenen Ehen lässt ein öffentliches Testament errichten, um eine eindeutige Erbfolge, individuelle Vermächtnisse für einen Lebensgefährten und Pflichtteilsausschlüsse rechtssicher zu regeln; der Notar klärt mögliche Pflichtteilsklauseln und steuerliche Konsequenzen, trägt das Testament ins Register ein und stellt damit sicher, dass spätere Erbstreitigkeiten und formelle Anfechtungen erheblich erschwert werden. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, ausländischen Vermögenswerten oder gewünschten gestalterischen Lösungen ist das öffentliche Testament meist ratsam.

Unsere Leistungen zum öffentlichen Testament

  • Beratung und Strategie: Analyse der Vermögenssituation, Pflichtteilsrisiken und steuerlichen Folgen; Empfehlung zwischen privatschriftlicher Regelung, notarieller Testamentserrichtung oder Erbvertrag.
  • Erstellung & Koordination: Formulierung rechtssicherer Testamentsentwürfe und Abstimmung mit dem Notar; Begleitung zum Beurkundungstermin.
  • Prüfung bestehender Verfügungen: Kontrolle auf Formmängel, Widersprüche und Gestaltungsspielräume; Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung.
  • Registration & Nachlassabwicklung: Unterstützung bei Anmeldung im Zentralen Testamentsregister, Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht und Beantragung erforderlicher Nachweise (Erbschein, Steuerbescheide).
  • Streitvermeidung und -vertretung: Präventive Gestaltung zur Minimierung von Anfechtungen; prozessuale Vertretung bei Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsverfahren.

Wir arbeiten eng mit Notaren, Steuerberatern und internationalen Partnern zusammen, um eine ganzheitliche, praxistaugliche und durchsetzungsfähige Nachlassregelung zu gewährleisten.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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