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Was ist ein Prokurist und welche Befugnisse hat er?

Ein Prokurist ist ein durch die Geschäftsleitung (Inhaber des Handelsgeschäfts oder gesetzlicher Vertreter) bestellter Vertreter mit umfassender handelsrechtlicher Vertretungsmacht (§§ 48 ff. HGB). Er darf alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen vornehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB), jedoch nicht Grundlagengeschäfte, die den Bestand oder die Struktur des Unternehmens betreffen, sowie die Veräußerung/Belastung von Grundstücken (ohne Sonderbefugnis).

Die Erteilung der Prokura ist von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 HGB). Ein Prokurist darf keine sogenannten Grundlagengeschäfte tätigen, wie Bilanzerstellung, Unternehmensverkauf, oder Anmeldung zur Insolvenz. Beispiel: In einer GmbH wird der langjährige kaufmännische Leiter zum Prokuristen bestellt. Er schließt selbständig Lieferverträge und nimmt Kredite für das Unternehmen auf, kann aber ohne weitere Vollmacht keine Grundstücksgeschäfte tätigen. Ein Dritter (z.B. eine Bank) darf im Rechtsverkehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein im Handelsregister eingetragener Prokurist im Außenverhältnis uneingeschränkt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften befugt ist. Im Innenverhältnis hingegen kann die Prokura durch Weisungen der Geschäftsführung gezielt beschränkt werden.

Unsere Leistungen zur Prokura

  • Beratung: Umfassende rechtliche Beratung zur Bestellung und Abberufung von Prokuristen, sowie zu Haftungsfragen.
  • Entwurf und Prüfung: Erstellung und Überprüfung von Prokuraurkunden, internen Weisungen und Gesellschaftsverträgen.
  • Schulung: Schulung von Prokuristen und Geschäftsleitern zu Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken.
  • Konfliktlösung: Unterstützung bei Streitigkeiten oder Missbrauch von Prokura, inklusive gerichtlicher Vertretung.
  • Registerservice: Unterstützung bei Eintragungen und Löschungen im Handelsregister.
Stand: 06.05.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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