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Was ist ein Urlaubsabgeltungsanspruch?

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, wenn der bezahlte Jahresurlaub eines Arbeitnehmers beim Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann und stattdessen finanziell auszugleichen ist.
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ergibt sich aus § 7 Abs. 4 BUrlG und tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch nicht genommenen Resturlaub hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den verbleibenden Urlaubsanspruch finanziell abgelten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer beendet sein Arbeitsverhältnis zum 30. September und hat noch 10 Urlaubstage aus dem laufenden Jahr übrig, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Sein Monatsgehalt beträgt 3.000 EUR bei 20 Arbeitstagen pro Monat. Der Urlaubsabgeltungsanspruch berechnet sich wie folgt: (3.000 EUR / 20 Tage) x 10 Tage = 1.500 EUR. Der Arbeitgeber wäre somit verpflichtet, dem Arbeitnehmer 1.500 EUR brutto auszuzahlen. Wichtig zu beachten ist, dass der Abgeltungsanspruch nur bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis entsteht und nicht als Alternative zur Urlaubsgewährung während des bestehenden Dienstverhältnisses genutzt werden kann. Zudem können tarifliche oder vertragliche Abweichungen bestehen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • Prüfung Ihrer Ansprüche: Wir analysieren, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht.
  • Vertragsauswertung: Prüfung Ihrer Arbeits- oder Tarifverträge auf Sonderregelungen zum Urlaub und Abgeltung.
  • Berechnung der Urlaubsabgeltung: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung des finanziellen Ausgleichs für nicht genommenen Urlaub.
  • Vertretung bei Streitigkeiten: Im Falle von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Beratung für Arbeitgeber: Wir beraten Arbeitgeber bei der korrekten Umsetzung der Urlaubsabgeltung entsprechend gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben.

Kontaktieren Sie uns, um eine maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung bei Ihren Fragen rund um den Urlaubsabgeltungsanspruch zu erhalten.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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