Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung, durch die der Erblasser einer Person bestimmte Sachen, Rechte oder Geldbeträge zuspricht, ohne sie zum Erben zu machen. Es begründet einen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den oder die Erben auf Erfüllung der Zuwendung.
Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), mit der der Erblasser einem Dritten eine konkrete Leistung oder einen konkreten Gegenstand zuwendet, ohne diesem Erbanteile zu übertragen. Rechtswirkend entsteht dadurch kein Erbenstatus, sondern ein schuldrechtlicher Vermächtnisanspruch gegen die oder den Erben. Der Anspruch kann auf Herausgabe einer Sache, auf Übereignung eines Rechts oder auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet sein; er ist durchsetzbar gegenüber demjenigen, der die Erbfolge antritt. Voraussetzungen sind Bestimmbarkeit der Zuwendung und rechtliche Zulässigkeit; unmögliche oder gesetzwidrige Vermächtnisse sind nichtig. Bei Überschuldung der Erbmasse haben Gläubiger Vorrang, sodass Vermächtnisnehmer leer ausgehen können oder nur eine Teilbefriedigung erhalten; die Rechtsgüterlage richtet sich nach den konkreten Umständen der Nachlassabwicklung. Vermächtnis kann mit Bedingungen oder Auflagen verbunden sein; deren Nichterfüllung kann zur Unwirksamkeit oder Anspruchsausfall führen. Ist die Erfüllung verweigert, kann der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen, etwa mit Herausgabe- oder Zahlungsklage.
Unsere Leistungen zum Thema Vermächtnis
Prüfung und Auslegung Ihres Testaments oder Erbvertrags: Feststellung, ob ein gültiges Vermächtnis vorliegt und wie es auszulegen ist.
Beratung zur Annahme/Ausschlagung der Erbschaft: Analyse der Auswirkungen auf Vermächtnisansprüche und Haftungsrisiken.
Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen: Außergerichtliche Verhandlungen sowie Durchführung von Klagen auf Herausgabe, Übereignung oder Zahlung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.
LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.