Was ist ein Vorausvermächtnis?

Ein Vorausvermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung, bei der ein bestimmter Gegenstand oder Geldbetrag einem Begünstigten bereits vor der Verteilung der restlichen Erbmasse zugewendet wird. Es mindert die Erbmasse und beeinflusst dadurch die Erbquoten sowie mögliche Pflichtteilsansprüche der übrigen Erben.
Ein Vorausvermächtnis ist eine testamentarische Bestimmung, nach der ein bestimmter Vermögensgegenstand oder ein Geldbetrag dem Begünstigten schon mit dem Erbfall zugewendet wird, bevor die verbleibende Erbmasse auf die Erben verteilt wird. Praktisch bedeutet das: der vermachte Gegenstand wird aus dem Nachlass herausgenommen und gehört dem Begünstigten unmittelbar, wodurch die zu verteilende Erbmasse reduziert wird. Entscheidend sind die Formulierung im Testament (z. B. ob die Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll), die Wertermittlung des Vorausvermächtnisses und die Behandlung gegenüber Pflichtteilsberechtigten. Beispiel: Ein Vater setzt in seinem Testament ein Haus als Vorausvermächtnis für Tochter A ein und bestimmt, dass der Rest des Nachlasses zwischen Tochter A und Sohn B zu gleichen Teilen zu teilen ist. Nach dem Tod fällt das Haus an A; der verbleibende Nachlass wird zwischen A und B geteilt — B kann dennoch einen Pflichtteilsanspruch prüfen, wenn sein Pflichtteil durch das Vorausvermächtnis beeinträchtigt wird. Häufige Streitfragen betreffen Bewertung, Anrechnung und mögliche Rückforderung bei Überschuldung des Nachlasses.

Unsere Leistungen zum Vorausvermächtnis

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Vorausvermächtnis — von Gestaltung bis Durchsetzung. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Testamentgestaltung: Präzise Formulierungen zur Wirkung, Anrechnung und Wertermittlung, um Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Rechtsprüfung: Analyse bestehender Testamente, Prüfung auf Wirksamkeit und Auswirkungen auf Erbquoten und Pflichtteile.
  • Wertermittlungkoordination: Zusammenarbeit mit Gutachtern (Immobilien, Kunst, Firmenbeteiligungen) zur belastbaren Bewertung des Vorausvermächtnisses.
  • Durchführung der Nachlassregelung: Unterstützung bei der Herausgabe des Vorausvermächtnisses, Kontenklärung und set-off/Ausgleich unter Miterben.
  • Verhandlung & Mediation: Einigung mit Miterben und Pflichtteilsberechtigten zur Vermeidung kostspieliger Prozesse.
  • Prozessvertretung: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z. B. Pflichtteilsklagen, Ausgleichsforderungen) vor Gericht.
  • Nachlass- und Vollstreckungsmanagement: Betreuung bei Insolvenz des Nachlasses, Gläubigerfragen und Vollstreckung von Vermächtnissen.
Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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