Was ist eine Auslandsadoption?
Unsere Unterstützung bei Auslandsadoptionen
Unsere Kanzlei berät und begleitet Mandanten umfassend bei internationalen Adoptionsverfahren:- Rechtsprüfung: Prüfung der Adoptionsvoraussetzungen in Deutschland und im Herkunftsstaat des Kindes.
- Verfahrensbegleitung: Unterstützung bei Behördenkontakten, Antragstellung und Anerkennungsverfahren.
- Haager Übereinkommen: Beratung zur Anwendbarkeit und Umsetzung nach dem Haager Adoptionsübereinkommen.
- Verfahrensschutz: Vorbeugung rechtlicher Risiken wie Nichtanerkennung oder Rückabwicklung der Adoption.
- Kooperation: Zusammenarbeit mit zugelassenen Vermittlungsstellen, Jugendämtern und auswärtigen Behörden.
- Nachbetreuung: Unterstützung nach der Adoption bei Namensänderung, Einbürgerung oder Aufenthaltsrecht.
- Fachanwaltliche Expertise im Familienrecht und internationales Privatrecht
- Individuelle Beratung, auch in komplexen Konstellationen (z.B. Alleinadoption, gleichgeschlechtliche Paare)
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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