Bei einer Auslandsadoption nimmt eine in Deutschland lebende Person oder ein Paar ein ausländisches Kind rechtlich an. Die Adoption muss sowohl im Herkunftsland des Kindes als auch nach deutschem Recht anerkannt werden. Internationale Vorschriften, wie das Haager Adoptionsübereinkommen, sind zu beachten.
Eine Auslandsadoption liegt vor, wenn ein Kind aus einem anderen Staat durch eine Person oder ein Paar mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland adoptiert wird. Neben dem Adoptionsrecht des Herkunftslandes gelten völkerrechtliche Regelungen, insbesondere das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Dieses stellt sicher, dass Adoptionen nur im besten Interesse des Kindes und unter Beachtung rechtsstaatlicher Verfahren erfolgen.
Beispiel: Ein deutsches Ehepaar möchte ein Kind aus Kolumbien adoptieren. Zunächst müssen sie sich in Deutschland durch eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle qualifizieren lassen. Kolumbien muss ebenfalls zustimmen und sicherstellen, dass keine Inlandsadoption möglich ist. Nach erfolgreicher Adoption im Herkunftsland wird die Adoption in Deutschland anerkannt oder neu ausgesprochen. Formale Anforderungen betreffen u.a. Übersetzungen, behördliche Genehmigungen und Visaverfahren. Die rechtliche Elternstellung kann erst nach der vollständigen Anerkennung in Deutschland wirksam werden.
Die Verfahren sind rechtlich wie organisatorisch komplex und dauern oft mehrere Jahre. Eine rechtliche Beratung minimiert Risiken, z.B. hinsichtlich der Anerkennung oder Rückabwicklung einer Adoption.
Unsere Unterstützung bei Auslandsadoptionen
Unsere Kanzlei berät und begleitet Mandanten umfassend bei internationalen Adoptionsverfahren:
Rechtsprüfung: Prüfung der Adoptionsvoraussetzungen in Deutschland und im Herkunftsstaat des Kindes.
Verfahrensbegleitung: Unterstützung bei Behördenkontakten, Antragstellung und Anerkennungsverfahren.
Haager Übereinkommen: Beratung zur Anwendbarkeit und Umsetzung nach dem Haager Adoptionsübereinkommen.
Verfahrensschutz: Vorbeugung rechtlicher Risiken wie Nichtanerkennung oder Rückabwicklung der Adoption.
Kooperation: Zusammenarbeit mit zugelassenen Vermittlungsstellen, Jugendämtern und auswärtigen Behörden.
Nachbetreuung: Unterstützung nach der Adoption bei Namensänderung, Einbürgerung oder Aufenthaltsrecht.
Fachanwaltliche Expertise im Familienrecht und internationales Privatrecht
Individuelle Beratung, auch in komplexen Konstellationen (z.B. Alleinadoption, gleichgeschlechtliche Paare)
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