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Was ist eine Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)?

Eine Benachteiligung nach dem AGG liegt vor, wenn eine Person wegen eines der geschützten Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Behinderung, Religion, sexuelle Identität) ungünstiger behandelt wird als eine vergleichbare Person. Sie kann direkt oder indirekt erfolgen und betrifft insbesondere den Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Kündigungen. Auch Belästigungen oder Anweisungen zur Diskriminierung gelten als Benachteiligung.
Eine Benachteiligung nach dem AGG liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines der geschützten Merkmale gegenüber anderen Personen ungleich behandelt wird. Dabei wird zwischen direkter und indirekter Benachteiligung unterschieden: Eine direkte Benachteiligung liegt vor, wenn z. B. eine Frau aufgrund ihres Geschlechts für eine Beförderung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie objektiv gleich oder besser qualifiziert ist als ein männlicher Bewerber. Eine indirekte Benachteiligung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften bestimmte Gruppen benachteiligen, etwa wenn ein Unternehmen nur Vollzeitbeschäftigte befördert, was viele Frauen aufgrund von Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit ausschließt. Fallbeispiel: Ein 55-jähriger Bewerber wird in einer Stellenausschreibung abgelehnt, weil das Unternehmen „ein junges, dynamisches Team“ sucht. Dies stellt eine altersbedingte Benachteiligung dar, da ältere Bewerber systematisch ausgeschlossen werden. Betroffene können nach § 15 AGG eine Entschädigung oder Schadenersatz verlangen, falls der Arbeitgeber keine sachlichen Gründe für die Auswahl nachweisen kann.

Unsere Unterstützung bei AGG-Benachteiligung

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber umfassend in Fällen von Benachteiligungen nach dem AGG. Wir helfen Ihnen bei:

  • Prüfung des Sachverhalts: Analyse, ob eine Benachteiligung nach dem AGG vorliegt.
  • Rechtsdurchsetzung: Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen, z. B. auf Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 AGG.
  • Verteidigung von Arbeitgebern: Beratung zur AGG-konformen Gestaltung von Stellenausschreibungen, Arbeitsverträgen und internen Regelungen.
  • Vertretung vor Gericht: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen oder sich rechtssicher aufzustellen.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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