Was ist eine Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)?
Unsere Unterstützung bei AGG-Benachteiligung
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber umfassend in Fällen von Benachteiligungen nach dem AGG. Wir helfen Ihnen bei:
- Prüfung des Sachverhalts: Analyse, ob eine Benachteiligung nach dem AGG vorliegt.
- Rechtsdurchsetzung: Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen, z. B. auf Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 AGG.
- Verteidigung von Arbeitgebern: Beratung zur AGG-konformen Gestaltung von Stellenausschreibungen, Arbeitsverträgen und internen Regelungen.
- Vertretung vor Gericht: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen oder sich rechtssicher aufzustellen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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