Eine Geeignetheitserklärung ist eine schriftliche Bestätigung der Bank gegenüber dem Kunden, dass ein empfohlenes Finanzprodukt anhand seiner individuellen Kenntnisse, Ziele und finanziellen Verhältnisse für ihn geeignet ist.
Die Geeignetheitserklärung ist ein zentrales Dokument im Wertpapiergeschäft nach § 64 WpHG, das Banken ihren Kunden vor Abschluss eines Beratungsauftrags aushändigen müssen. Hierin dokumentiert die Bank, dass sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, Anlageziele sowie Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden geprüft hat und begründet, warum die empfohlene Anlage für den Kunden geeignet ist. Beispiel: Ein langjähriger Kunde äußert den Wunsch nach einer sicheren und liquiden Geldanlage. Nach dem Beratungsgespräch empfiehlt die Bank einen konservativen Rentenfonds. In der Geeignetheitserklärung legt die Bank schriftlich dar, dass dieser Fonds mit dem Risikoprofil, den Zielen und den finanziellen Verhältnissen des Kunden übereinstimmt. Sollten dabei fehlerhafte Angaben gemacht oder die Pflicht zur Erstellung der Erklärung verletzt werden und erleidet der Kunde dadurch einen Schaden, können Haftungsansprüche gegenüber der Bank entstehen.
Unsere Leistungen bei Geeignetheitserklärungen
Prüfung der individuellen Geeignetheitserklärung auf formale und inhaltliche Fehler
Bewertung möglicher Haftungsansprüche bei Falschberatung oder fehlender Dokumentation
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und gerichtlich
Aufklärung über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Beratungsprotokollen
Begleitung bei Bankgesprächen und Vertretung gegenüber Kreditinstituten
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.