Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Was ist eine GmbH und wie wird sie gegründet?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit; für Verbindlichkeiten haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, Einbringung des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro) und Eintragung ins Handelsregister. Erst nach der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich wirksam.

Eine GmbH ist eine juristische Person, die oft für mittelständische Unternehmen genutzt wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen. Ein konkretes Beispiel: Drei Gründer möchten gemeinsam eine Softwareentwicklungsfirma gründen. Sie vereinbaren im Gesellschaftsvertrag die Verteilung der Anteile, Geschäftsführung sowie Angaben zum Unternehmensgegenstand. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Anschließend eröffnen sie ein Geschäftskonto und zahlen ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ein. Nach Vorlage der Gründungsunterlagen, Nachweis der Kapitaleinzahlung und der notariellen Beglaubigung meldet der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister an. Erst mit Handelsregistereintragung erhält die GmbH ihre volle Rechtsfähigkeit und kann Verträge abschließen, haften und als eigenständige Einheit wirtschaftlich agieren. Ergänzend sind steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und ggf. Gewerbeanmeldung erforderlich.

Unsere Unterstützung bei der GmbH-Gründung

  • Individuelle Beratung zur passenden Gesellschaftsform & Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • Erstellung und Prüfung aller notwendigen Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführerbestellung)
  • Begleitung beim Notartermin und Abwicklung der Handelsregisteranmeldung
  • Koordination mit Banken für Kapitaleinzahlung
  • Begleitung weiterer Schritte wie steuerliche Registrierung, Gewerbeanmeldung und organisatorische Vorbereitung für den Geschäftsbetrieb

Vorteil: Mandanten profitieren von rechtssicherer Gründung, optimalem Vertragswerk und reibungslosem Ablauf.

Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.